Full text : Lohnpolitik

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5.  Bei  der  Feftfetzung  der  Löhne  mujz  weiterhin  die  nötige
Rücksicht  auf  die  Volksgefamthcit  genommen  werden.  Die
Löhne  der  verfchiedenen  Gewerbe  und  der  einzelnen  Kategorien ­
  der  Arbeiter  müffen  in  das  rechte  Verhältnis  zueinander ­
  gebracht  werden,  damit  falfche  Rückwirkungen
und  Berufungen  ausfeheiden.
6.  Bei  der  Feftfetzung  der  Löhne  ift  fclbftverftändlich
auf  die  Leiftung  des  Arbeitnehmers  die  nötige  Rückficht  zu
nehmen.  Daraus  ergibt  fich  eine  verfchiedenartige  Entlohnung ­
  nach  dem  Lebensalter  und  eine  verfchiedenartige
Entlohnung  nach  dem  Gefchlecht,  foweit  die  Leiftung  dadurch ­
  bedingt  ift,  insbefondere  eine  verfchiedenartige  Entlohnung
  auch  nach  der  Qualifikation  des  Arbeiters,  wobei
insbefondere  ungelernte,  angelernte,  gelernte  und  Vorarbeiter ­
  zu  untcrfcheiden  find.  Auch  mit  Schwerarbeiterzulagen
und  Gefahrenzulagen  ift  zu  rechnen.  Zufchläge  für  Überarbeit, ­
  Nachtarbeit,  Sonntagsarbeit  haben  ebenfalls  ihre
Berechtigung  in  fich.
7.  Die  deutfehe  Arbeiterfchaft  rnufz  fich  mehr  als  bisher
daran  gewöhnen,  die  Fragen  ihres  Lohnes  in  Verbindung  zu
bringen  mit  der  Frage  der  Produktivität  des  Arbeitsprozeffes
und  feiner  Organifation.  In  England  bedeutet  eine  derartige
Forderung,  wie  wir  bei  dem  letzten  Bergarbeitcrftreik  im
Jahre  ¡920  wiederum  fehen  konnten,  eine  Selbftverftändlichkeit.
  Bei  uns  leider  nicht,  und  zwar  deshalb,  weil  in
Dcutfchland  die  Wirtfchaftsorganifationen  und  damit  auch
die  Wirtfchafts-  und  Lohnpolitik  allzufehr  mit  der  allgemeinen
Politik  verknüpft  find.  Hoffentlich  führt  gerade  die  Mitverantwortung ­
  der  Arbeiter  an  Verwaltung  und  Regierung
des  Staates  fchliejzlich  dazu,  diefes  Übel  cinzudämmen.  Auch
von  diefem  Standpunkt  aus  gefehen,  ift  die  Beteiligung  der
Arbeitcrfchaft  an  Verwaltung  und  Regierung  des  Staates
in  einem  Mafzftabe,  der  ihrer  wärtfchaftlichen  und  poütifchcn
            
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