Weife auch bei den Beamtcnbcfoldungcn gefchieht. Die
Ausfcheidung der Lohnfragen aus den Rcichstarifverträgen
und ihre Überweifung in örtliche Verhandlungen, zu der
man mangeis einer Einigung über das Ortsklaffenfyftcm
bisher vielfach hat greifen muffen, kann nur als Notbehelf
angefehen werden, der im Intereffe einer einheitlichen
Lohnpolitik baldigft verfchwinden muß, wenn nicht die
ganze bisherige Anwendung der Tarifverträge gefährdet
werden foll.
c) Auch eine Lohnftatiftik ift auf Veranlaffung
des Reichsarbdtsminifteriums zum crftenmal im Februar
1920 veranftaltet worden. Diefe zum crftenmal in der Welt
in diefem Umfange vorgenommene Arbeit bedeutet einen
ganz befondern Fortfchritt, der nur dadurch in feinem Werte
leider beeinträchtigt worden ift, daß die Veröffentlichung
der ftatiftifchcn Ergebniffc infolge unvorhergefehener
Zwifchenfälle des Kapp-Putfehes ufw. erft am Ende des Er-
hcbungsjahrcs erfolgen konnte, als die Zahlen bereits durch
weg überholt waren. Es ift Vorforgc getroffen, die neue
„Lohnftatiftik“, die im Laufe diefcs Jahres ftattfinden foll,
fchneller aufzuarbeiten; außerdem ift aber auch hier neben
der eigentlichen gründlichen Lohnftatiftik eine „Eil-
ftatiftik“ in Ausficht genommen, die fchon wenige Tage
nach dem Ablauf jedes Monats die charakteriftifchften und
für die gefamte Entwicklung maßgebenden Lohnzahlen der
Allgemeinheit zugänglich machen wird. Die Ergebniffc
diefer befchleunigtcn Erhebung werden ebenfalls fchnell im
Reichsarbeitsblatt veröffentlicht werden.
Diefe Lohnftatiftik ift eine individuelle Statiftik; fie be
ruht auf einer vom Arbeitgeber mitgcteilten und vom Arbeit-
nehmer mitunterze.ichncten Angabe über den Verdienft jedes
einzelnen Arbeiters in vielen Taufenden von Betrieben, und
ihre Ergebniffc geben cinerfeits den regelmäßigen Stunden-
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