Full text: Lohnpolitik

Weife auch bei den Beamtcnbcfoldungcn gefchieht. Die 
Ausfcheidung der Lohnfragen aus den Rcichstarifverträgen 
und ihre Überweifung in örtliche Verhandlungen, zu der 
man mangeis einer Einigung über das Ortsklaffenfyftcm 
bisher vielfach hat greifen muffen, kann nur als Notbehelf 
angefehen werden, der im Intereffe einer einheitlichen 
Lohnpolitik baldigft verfchwinden muß, wenn nicht die 
ganze bisherige Anwendung der Tarifverträge gefährdet 
werden foll. 
c) Auch eine Lohnftatiftik ift auf Veranlaffung 
des Reichsarbdtsminifteriums zum crftenmal im Februar 
1920 veranftaltet worden. Diefe zum crftenmal in der Welt 
in diefem Umfange vorgenommene Arbeit bedeutet einen 
ganz befondern Fortfchritt, der nur dadurch in feinem Werte 
leider beeinträchtigt worden ift, daß die Veröffentlichung 
der ftatiftifchcn Ergebniffc infolge unvorhergefehener 
Zwifchenfälle des Kapp-Putfehes ufw. erft am Ende des Er- 
hcbungsjahrcs erfolgen konnte, als die Zahlen bereits durch 
weg überholt waren. Es ift Vorforgc getroffen, die neue 
„Lohnftatiftik“, die im Laufe diefcs Jahres ftattfinden foll, 
fchneller aufzuarbeiten; außerdem ift aber auch hier neben 
der eigentlichen gründlichen Lohnftatiftik eine „Eil- 
ftatiftik“ in Ausficht genommen, die fchon wenige Tage 
nach dem Ablauf jedes Monats die charakteriftifchften und 
für die gefamte Entwicklung maßgebenden Lohnzahlen der 
Allgemeinheit zugänglich machen wird. Die Ergebniffc 
diefer befchleunigtcn Erhebung werden ebenfalls fchnell im 
Reichsarbeitsblatt veröffentlicht werden. 
Diefe Lohnftatiftik ift eine individuelle Statiftik; fie be 
ruht auf einer vom Arbeitgeber mitgcteilten und vom Arbeit- 
nehmer mitunterze.ichncten Angabe über den Verdienft jedes 
einzelnen Arbeiters in vielen Taufenden von Betrieben, und 
ihre Ergebniffc geben cinerfeits den regelmäßigen Stunden- 
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