Full text : Lohnpolitik

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während  der  Kriegsjahre  und  erft  recht  die  grojzen  Umwälzungen, ­
  die  dem  verlorenen  Krieg  gefolgt  find,  haben  ein
Eingreifen  des  Staates  in  die  Lohnpolitik  zur  zwingenden
Notwendigkeit  gemacht.
Bevor  ich  auf  die  Lohnpolitik  der  Gegenwart  eingehe,
darf  ich  einige  einfchlägige  gefchichtliche  Erörterungen  vorausfchicken.

Die  Lohnpolitik  der  unmittelbar  Beteiligten  fowohi  wie
diejenige  des  Staates  hat  [ich  im  Laufe  der  Zeit  fehr  gewandelt.
Beftimmend  dafür  waren  einmal  die  jeweiligen  volkswirtfchaftlichen
  und  ftaatsrechtlichen  Grundanfchauungen  der
Zeit,  daneben  aber  und  vielfach  abweichend  von  ihnen  die
Machtvcrhältniffe  aller  in  Betracht  kommenden  Faktoren:
der  Arbeitgeber,  der  Arbeitnehmer,  des  Staates,  der  wirtfchaftlichen
  Zufammenhänge  ufw.
ich  wies  fchon  vorhin  darauf  hin,  dajz  bereits  das  Mittelalter
  den  Streik  gekannt,  aifo  auch  eine  Lohnpolitik  getrieben
habe,  in  der  Tat  find  die  Gefellenverbände  des  ausgehenden
Mittelalters  mit  ihrer  Wandcrfürforge,  mit  ihrem  Handwerklegen, ­
  mit  ihren  Standesgebräuchen,  mit  der  ganzen  Art,
wie  fie  das  Problem  zentraliftifch  anfajzten,  d.  h.  fich  nach
Berufen  einheitlich  über  ganz  Deutfchland  und  fclbft  darüber
hinaus  in  bewufztem  Gegenfatz  zur  lokalen  Zunft  organifierten,
  ein  gewiffes  Vorbild  der  neuzeitlichen  Gewerkfchaften
geworden.  Es  ift  bekannt,  dajz  W  irt  fchaftshi  ftoriker  ununter  -
brochene  Zufammenhänge  zwifchen  diefen  Gefeilenverbänden
und  den  fpätern  Gewerkfchaften  gelernter  Berufe  annehmen.
Indeffen  haben  die  mittelalterlichen  Lohnkämpfe  auch  nicht
annähernd  ähnliche  Bedeutung  angenommen,  wie  das  Ringen
um  den  Lohn  im  Zeitalter  des  Kapitalismus.
Der  Polizciftaat  des  17.  und  18.  Jahrhunderts,  der  dem
kapitaliftifch  betriebenen  Handel  und  Gewerbe  förderlich  war,
ift  ein  ausgefprochener  Feind  der  Stände  und  aller  j'tändifchen
            
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