148
Kommanditgesellschaft.
a)Berechnung d. Jahreserfolges.
Aktiva
. 100
Schulden
60
b) Schlußbilanz.
Kapital am 31. Dez. 1923 .
Kapital am 1. Jan. 1923 ...
Kapitalverminderung
40
60
20
9
Aktiva ... 100
Priv.-Kto. A 10,5
Priv.-Kto. B 9 5
Schulden .... 60
Kap.-Kto. A 40
Kap.-Kto. B 20
Reinverlust
Ti
120
120
Verlustanteil je
Kapitalverzinsung entfällt.
. 5500
c) Privat-Konto A.
Entnahmen
5000
31. Dez. 1923
Verlustanteil ...
5500
Bilanz
. . , 10500
10500
NB.: Die Passivsaldi der Gesellschafter werden in einem folgenden
Gewinnjahre zunächst aufgerechnet gegen die Gewinnanteile 1 ). Wäre ein
Gewinn und damit eine Kapitalvermehrung über die ursprüngliche Einlage
hinaus vorhanden, so würde der Kapitalzuwachs der Einzelgesellschafter
auf der Passivseite der B. (Privat-, Konto-Korrent-Konto) erscheinen
müssen. Der Passivsaldo der Gesellschafter ist eine Rechnungsgröße, ver
hindert bis zu seiner Tilgung die Auszahlung der Anteile am Gewinn; er
ist keine Schuld des Gesellschafters an das Geschäft; eine Einzahlungs
pflicht besteht für die Gesellschafter nicht, abgesehen von der Auseinander
setzung (§ 735 BGB.).
3. Beispiel vgl. Bd. I, 8. 120 11.
III. Kommanditgesellschaft {§§ 167 — 169 HGB.). Die Vor
schriften des § 120 über die Berechnung des Erfolges gelten auch
für den persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär)
einer Kommanditgesellschaft.
a) Der Gewinnanteil wird dem Kapitalanteil des Komman
ditisten nur so lange zugeschrieben, als dieser den Betrag der
bedungenen Einlage nicht erreicht. Die Zuschreibung des Ge
winnes zum Kapital hört in diesem Falle auf, die Einlage bleibt
durch Gewinn unverändert. Ist der Betrag der vereinbarten
Einlage erreicht, wird der Gewinnanteil dem Kommanditisten
auf einem Sonderkonto gutgeschrieben, bildet auch im Konkurs
*) Anderer Meinung Flechtheim in Düringer-Hachenburg, Handels
gesetzbuch IV (§§ 120 ff.)