Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Agio, Disagio. 
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f 
Während der Zeit der aufgeschobenen Tilgung allmählich eine 
Agioreserve in der Höhe des Gesamtbetrages des Aufgeldes und 
schreibt davon während der Tilgungsdauer die erforderlichen 
Agiobeträge ab. Endlich kann man das gesamte Aufgeld (oben 
120 000) dem Reingewinn des Ausgabe] ahres entnehmen (Agio- 
Reserve, Agio-Tilgungsfonds). Die Einstellung der Anleihe 
oo.it 1 Milk bzw. dem jeweiligen Kapitalrest in die B. bringt 
den Rückzahlungswert der Schuld bilanzmäßig nicht zum Aus 
druck. Doch läßt sich das Verfahren damit rechtfertigen, daß 
der gegenwärtige Wert richtig nur durch Diskontierung des 
Anleihebetrages sich berechnen läßt, daß man also den dis 
kontierten Barwert der Anleihe einzusetzen und, um bei Aktien 
gesellschaften die Ausschüttung des Diskontgewinns zu ver 
güten, den Diskontbetrag als Wertergänzungsposten auf der 
Passivseite erscheinen lassen müßte, also die gleiche Wirkung 
erzielt wie durch Bewertung mit dem Nennwert. Das Aufgeld 
kann wiederum, als Zinsergänzung aufgefaßt werden, das folge 
richtig die Verzinsung in den einzelnen Jahren erhöht. Die 
Lasten einer Geldschuld werden aber regelmäßig erst am Fällig 
keitstag verrechnet. 
Bei der auf geschobenen Tilgung kann das Aufgeld auf die 
Lauer der Unkündbarkeit verteilt, als Agioreserve zurückgestellt 
Werden; z. B. die Tilgung wäre in obigem Beispiel auf 10 Jahre 
kinausgeschoben; hier wird angenommen, daß die Agiorück- 
stellung alljährlich 12 000 M. betrage. Im 11. Jahre wäre dann 
buchen: 
R Obligationen 186 400 1 an Obligationen-Auszahlung 
Agio-Reserve 22 368 ] 208 768 
Oblig.-Zinsen an Kasse . 34 400 
„ „ „ Bilanz ... 600 
Gewinn- u. Verlust an Oblig.-Zinsen 35 000 
3 Oblig.-Auszahlungskonto an Kasse (z. B.) 100 000 
an Banken .... 70 000 
an Bilanz 16 400 
186 400 
l ) Waren die halbjährlichen Zinsen am 1. Okt. und 1. April fällig, 
müßten am 31. Dezember für Anteilzinsen (3 Monate) 8750 M. zurück- 
gestellt werden. Wegen der Errichtung eines Zwischenkontos für die fülligen 
Zinsscheine (Oblig.-Zinsen an Zinsschein-Konto 35 000 usw.) vgl. Bd. I S. 182.
	        
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