Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

ünvoUständigkeit der B. 
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keilen) nicht nur wegen der absoluten Höhe solch möglicher 
Verpflichtungen, sondern wegen der drohenden Verluste. Die 
Angabe der bedingten Verbindlichkeiten allein würde allerdings 
für die Beurteilung der etwaigen Verluste nicht genügen, man 
müßte auch die Qualität der Eventualschuldner kennen. 
Fischer (Bilanzwerte II, S. 147) meint gelegentlich der 
Kritik der dort zitierten Entscheidung 1 ): . es ist ganz un 
denkbar, daß nach den Grundsätzen der Buchführungstechnik 
®in dem Geschäftsvermögen tatsächlich noch nicht zugewachse- 
aer Gewinn bilanzmäßig angeführt werden könnte; nur wenn 
der hier streitige Posten (der Termingeschäftsabschluß) zur Zeit 
der Bilanzaufnahme in den Büchern enthalten gewesen wäre, 
hätte er au r h in die B., den Bücherabschluß, hineingelangen 
können. Seine Aufnahme in die Bücher ist dann wiederum des 
halb ausgeschlossen, weil am 31. Dezember noch von keiner 
Seite etwas geleistet worden war.“ 
Die Anschauung ist in allen Teilen irrig. Die Buchführungs 
technik kann auch das scheinbar Unmögliche. Die rechnerische 
Vorausnahme eines zur Zeit der Bilanzautnahme noch nicht 
realisierten Gewinnes oder des wahrscheinlich eintretenden Ver 
bots ist möglich. Das Zeitgeschäft hätte in Büchern notiert 
Werden müssen. Wenn die Buchführung Zeitgeschäfte nicht 
ünmer vermerkt, so liegt dies nur an der unvollkommenen An 
wendung ihrer Technik; man kann sehr wohl Zeitgeschäfte am 
Tage ihres Abschlusses auch kontenmäßig im System der doppel 
ten Buchführung verrechnen (Bd. I, S. 306, 310). Übrigens: auch 
bestehende noch nicht fällige Schulden, d. h. in den Büchern 
n och nicht verzeichnete Schulden, werden in die B. eingestellt, 
kommen erst durch diese in die. Buchführung, so z. B. Schuld 
sinsen für Anleihen, die im nächsten Bilanzjahr fällig werden, 
Mietzinsanteile und andere antizipierende Posten. Es sind 
Periodisch wiederkehrende Schulden, die gegen den Verfalltag 
Sünehmen, mit ihrer Einlösung getilgt werden sollen und ihrem 
Werte nach auf Null sinken, von da ab täglich an Wert zunehmen 
bis zu ihrer Einlösung. 
*) R. G. 24. Bd. S. 72. Es handelt sich um die Bilanzierung eines Zeit 
geschäfts in einer Auseinandersetzungsbilanz, das voraussichtlich verlust 
bringend endet.
	        
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