Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

ünvoUständigkeit  der  B.

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keilen)  nicht  nur  wegen  der  absoluten  Höhe  solch  möglicher
Verpflichtungen,  sondern  wegen  der  drohenden  Verluste.  Die
Angabe  der  bedingten  Verbindlichkeiten  allein  würde  allerdings
für  die  Beurteilung  der  etwaigen  Verluste  nicht  genügen,  man
müßte  auch  die  Qualität  der  Eventualschuldner  kennen.
Fischer  (Bilanzwerte  II,  S.  147)  meint  gelegentlich  der
Kritik  der  dort  zitierten  Entscheidung  1 ):  .  es  ist  ganz  undenkbar, ­
  daß  nach  den  Grundsätzen  der  Buchführungstechnik
®in  dem  Geschäftsvermögen  tatsächlich  noch  nicht  zugewachseaer
  Gewinn  bilanzmäßig  angeführt  werden  könnte;  nur  wenn
der  hier  streitige  Posten  (der  Termingeschäftsabschluß)  zur  Zeit
der  Bilanzaufnahme  in  den  Büchern  enthalten  gewesen  wäre,
hätte  er  au r h  in  die  B.,  den  Bücherabschluß,  hineingelangen
können.  Seine  Aufnahme  in  die  Bücher  ist  dann  wiederum  deshalb ­
  ausgeschlossen,  weil  am  31.  Dezember  noch  von  keiner
Seite  etwas  geleistet  worden  war.“
Die  Anschauung  ist  in  allen  Teilen  irrig.  Die  Buchführungstechnik ­
  kann  auch  das  scheinbar  Unmögliche.  Die  rechnerische
Vorausnahme  eines  zur  Zeit  der  Bilanzautnahme  noch  nicht
realisierten  Gewinnes  oder  des  wahrscheinlich  eintretenden  Verbots ­
  ist  möglich.  Das  Zeitgeschäft  hätte  in  Büchern  notiert
Werden  müssen.  Wenn  die  Buchführung  Zeitgeschäfte  nicht
ünmer  vermerkt,  so  liegt  dies  nur  an  der  unvollkommenen  Anwendung ­
  ihrer  Technik;  man  kann  sehr  wohl  Zeitgeschäfte  am
Tage  ihres  Abschlusses  auch  kontenmäßig  im  System  der  doppelten ­
  Buchführung  verrechnen  (Bd.  I,  S.  306,  310).  Übrigens:  auch
bestehende  noch  nicht  fällige  Schulden,  d.  h.  in  den  Büchern
n och  nicht  verzeichnete  Schulden,  werden  in  die  B.  eingestellt,
kommen  erst  durch  diese  in  die.  Buchführung,  so  z.  B.  Schuldsinsen ­
  für  Anleihen,  die  im  nächsten  Bilanzjahr  fällig  werden,
Mietzinsanteile  und  andere  antizipierende  Posten.  Es  sind
Periodisch  wiederkehrende  Schulden,  die  gegen  den  Verfalltag
Sünehmen,  mit  ihrer  Einlösung  getilgt  werden  sollen  und  ihrem
Werte  nach  auf  Null  sinken,  von  da  ab  täglich  an  Wert  zunehmen
bis  zu  ihrer  Einlösung.
*)  R.  G.  24.  Bd.  S.  72.  Es  handelt  sich  um  die  Bilanzierung  eines  Zeitgeschäfts ­
  in  einer  Auseinandersetzungsbilanz,  das  voraussichtlich  verlustbringend ­
  endet.
            
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