Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Zwischenkonten. 
Schon an anderer Stelle (Bd. I, S. 177ff.) wurde darauf hin 
gewiesen, daß die Unvollständigkeit der doppelten Buchführung 
in rechtlicher Beziehung teilweise beseitigt werden könne, ent 
weder durch Ergänzung des Inventars bzw. der B. oder durch 
Einschiebung von Zwischenkonten x ). Die Anwendung solcher 
Konten verfolgt verschiedene Zwecke. Man kann Zwischen- 
konten für interne Verrechnungen und solche für äußere Wirt 
schaftsvorgänge unterscheiden. 
1. Zwischenkonten für interne Verrechnungen (beispielsweise): 
1. Interimskonto, entweder zwecks vorläufiger Buchung bei 
noch nicht feststehender Kontierung oder als Sammclkonto für 
Ausgaben bzw. Einnahmen, die erst später übertragen werden, 
sei es nach vollständiger Ausgabe oder Einnahme, sei es nach 
Fertigstellung einer Verteilungsrechnung, z. B. Neubau-Konto (im 
Soll Einzelposten für die Baurechnung, Honorare, Zeichnungen 
usw., im Haben Übertrag auf das Anlagekonto), Maschinen 
interims-Konto für ähnliche Zwecke, Warenspesen-Konto (Auf 
teilung der Ausgaben nach erfolgter Unkostenberechnung vgl- 
Bd. I, S. 248). 
2. Zwischenkonten für interne Kontrollen oder den Erfolgs 
nachweis-, beispielsweise: Konto der Abschreibungen und Konto 
der verrechneten (kalkulierten) Abschreibungen zur Kontrolle der 
zu verteilenden und der wirklich verteilten Abschreibungsver 
luste; Fabrikations-Konto als Aufwandsstatistik, Fabrikate- 
Konlo als Kontrolle der Lagerbestände, Warenverkaufs-Konto 
zum Nachweis des Gewinnes (Bd. I,« S. 272). 
3. Zwischenkonten für Abschlußzwecke, z. B. Konto transi 
torischer Aktiva und Passiva, das nach Wiedereröffnung der 
Konten aufgelöst wird; (S. 162, 164), das Bilanzdifferenzen- 
Konto für unaufgeklärte Abschlußdifferenzen, Gewinnvortrags 
oder Gewinnverteilungs-Konto bei Kapitalgesellschaften. 
II. Zwischenkonten für äußere Wirtschaftsvorgänge (beispiels 
weise): 
1. Konto zur Darstellung der Solleinzahlung auf Grund eines 
Beschlusses bzw. Sollauszahlung und der wirklichen Einnahmen 
J ) Vgl. Leitner, Zwischenkonten, in der Zeitschr. f. Handelswissen 
schaft und Handelspraxis, 1913, S. 66 f.; Band I, Sachregister,
	        
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