Bilanzrechnungen.
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Rechnung hindert; für die Kritik wäre eine Trennung von Debitoren,
Kreditoren und Bankverkehr erforderlich.
Die Kundenwechsel gehen sofort an die Bank zur Gutschrift
per Verfall; der Verlust von 5,03 ist gelegentlicher Diskontverlust.
Vom Warenumsatz (77 115) werden 9992 M. durch
Wechsel bezahlt, d. s. etwa 13 % oder rund x / 8 des Verkaufes.
Überflüssige Gelder gehen gleichfalls an die Bank. Auf
Grund der Bücher müßte eine genauere Prüfung der Bilanz-2
ahlen erfolgen. Bücher- und Bilanzrevision sind nicht zu trennen
1 ). Die Revision wird zunächst die formelle Richtigkeit der
Bilanz und der Buchführung feststellen, die Übereinstimmung der
Bilanzzahlen mit den Abschlußzahlen des Hauptbuches prüfen.
Babel empfiehlt es sich, den Abschluß durch selbständige Ausarbeitung
einer Abschlußtabelle nach S. 29 zu prüfen. Nachprüfung
der Additionen, der Überträge von Seite zu Seite in
den Grundbüchern und auf die Konten aus den Grundbüchern,
Und Prüfung der Seitenzahlen in den Büchern (Herausreißen
der Blätter, Einfügung von Ersatzblättern!), der Verbesserungen,
Basuren ist notwendig.
Die Prüfung der sachlichen Richtigkeit wird sich auf die
richtige Bewertung der Bilanzposten, die Vollständigkeit insbesondere
wegen der Eventualverbindlichkeiten, die richtige
Kontierung, d. h. Verbuchung auf den richtigen Konten, auf die
Buchungsbelege für die einzelnen Buchungsposten (Stichproben,
Verfolgung eines Postens in allen in Betracht kommenden Büchern)
erstrecken. Auch die Grundlagen für das Inventar, die
Bestandsbücher sind zu prüfen, um etwa fingierte Posten zu
ermitteln. Jede Bilanz- und Bücherrevision muß beherrscht sein
v °n Mißtrauen, nicht von der Überzeugung, etwas finden zu müssen,
sondern von der Meinung, etwas finden zu können.
Schwieriger ist eine sachverständige wirtschaftliche Prüfung
der Bilanzwerte, die kalkulatorische Revision, die der Angemessenheit
der Ausgaben, der finanziellen Fundierung und allen anderen
Verhältnissen nachgeht, die die Rentabilität der Unternehmung
hnd die Sicherheit des ihr anvertrauten Kreditkapitals berühren.
J ) Vgl. die Revisionspläne von Treuhandgesellschaften in meiner „Kontrolle
in kaufm. Unternehmungen“. Frankfurt a. M. 1920, S. 75 fi.