Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Bilanzkritik.

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gen  und  der  Buchungsergebnisse  die  Bilanzvergleichung  für
Unternehmungen  der  gleichen  Art  erschwert,  dafür  ein  Beispiel ­
  aus  der  Praxis  der  Schiffahrtsgesellschaften  *).  Über  die
Behandlung  der  Selbstversicherung  geben  die  Statuten  Aufschluß, ­
  die  bestimmen,  wieviel  Prozente  der  ersparten  Prämiengelder ­
  dem  Versicherungsfonds,  wieviel  dem  Jahresgewinn  zugeführt ­
  werden  sollen.  Die  erwähnten  Gesellschaften  „laufen
das  Risiko  selbst“,  berechnen  für  jedes  Schiff  und  jede  Reise
die  üblichen  Prämiensätze,  unterlassen  aber  die  Versicherung;
Schäden  werden  aus  den  ersparten  Prämiengeldern  gedeckt,
"Während  die  Versicherungsreserve  erst  angegriffen  wird,  wenn
die  Prämien  zur  Deckung  nicht  ausreichen.  Von  diesem  in  der
Hegel  geübten  Verfahren  weichen  einzelne  Unternehmungen  ab,
indem  sie  die  Schäden  unmittelbar  auf  Assekuranzfondskonto
büchen,  also  diese  Reserve  sofort  angreifen,  ein  Drittel  der  durch
Nicht-  (Selbst-)  Versicherung  ersparten  Prämiengelder  auf  Res
 erve-Assekuranzfonds,  zwei  Drittel  der  Ersparnisse  aber  als
Gewinn  buchen.  Andere  Gesellschaften  verrechnen  den  nach
Deckung  der  Schäden  vei  bleibenden  Prämienüberschuß  zur
Hälfte  auf  Gewinn-  und  Verlustkonto,  zur  Hälfte  auf  Versicherungs-Reservefonds; ­
  andere  führen  den  ganzen  Überschuß  der
Heserve  zu.  Der  Nordd.  Lloyd  überweist  zunächst  den  ganzen
Überschuß  an  Gewinn-  und  Verlustkonto  und  erst  dann  40  %
an  den  Versicherungsfonds.  Kesselerneuerung  und  Reparaturen,
Rn  Etat  der  Schiffahrtsgesellschaften  ein  wichtiger  Posten,
Werden  in  der  Regel  aus  den  laufenden  Betriebseinnahmen  gedeckt, ­
  als  Unkosten  verbucht;  auf  die  Reserve  wird  nur  in
Ausnahmefällen  zurückgegriffen.  Andere  Aktienvereine  hingegen
greifen  regelmäßig  den  Erneuerungsfbnds  an,  verbuchen  die
r ®gelmäßigen  Ausgaben  auf  diesem  Konto,  erhöhen  dadurch  den
Jahresgewinn  und  dotieren  dann  den  Erneuerungsfonds  wiederum
ans  dem  Jahresgewinn.  Solche  Entnahmen  aus  einem  Reservefonds ­
  müssen  bei  Ermittlung  und  Vergleichung  des  jährlichen
Heingewinnes  abgezogen  werden.
i)  Wegen  der  Kritik  der  Bilanzen  dieser  Unternehmungen  vgl.  die
beachtenswerten  sachverständigen  Ausführungen  in  der  Frankfurter  Ztg.
HO.  u.  11.  April  1907;  20.,  21.,  24.  Mai  1908;  27.  u.  28.  April  1909;  27.  März
1910).
Leitner,  Buchhaltung  und  Bilannkunde.  H.  6  *u.  7.  Aufl,

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