Bilanzkritik.
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gen und der Buchungsergebnisse die Bilanzvergleichung für
Unternehmungen der gleichen Art erschwert, dafür ein Beispiel
aus der Praxis der Schiffahrtsgesellschaften *). Über die
Behandlung der Selbstversicherung geben die Statuten Aufschluß,
die bestimmen, wieviel Prozente der ersparten Prämiengelder
dem Versicherungsfonds, wieviel dem Jahresgewinn zugeführt
werden sollen. Die erwähnten Gesellschaften „laufen
das Risiko selbst“, berechnen für jedes Schiff und jede Reise
die üblichen Prämiensätze, unterlassen aber die Versicherung;
Schäden werden aus den ersparten Prämiengeldern gedeckt,
"Während die Versicherungsreserve erst angegriffen wird, wenn
die Prämien zur Deckung nicht ausreichen. Von diesem in der
Hegel geübten Verfahren weichen einzelne Unternehmungen ab,
indem sie die Schäden unmittelbar auf Assekuranzfondskonto
büchen, also diese Reserve sofort angreifen, ein Drittel der durch
Nicht- (Selbst-) Versicherung ersparten Prämiengelder auf Res
erve-Assekuranzfonds, zwei Drittel der Ersparnisse aber als
Gewinn buchen. Andere Gesellschaften verrechnen den nach
Deckung der Schäden vei bleibenden Prämienüberschuß zur
Hälfte auf Gewinn- und Verlustkonto, zur Hälfte auf Versicherungs-Reservefonds;
andere führen den ganzen Überschuß der
Heserve zu. Der Nordd. Lloyd überweist zunächst den ganzen
Überschuß an Gewinn- und Verlustkonto und erst dann 40 %
an den Versicherungsfonds. Kesselerneuerung und Reparaturen,
Rn Etat der Schiffahrtsgesellschaften ein wichtiger Posten,
Werden in der Regel aus den laufenden Betriebseinnahmen gedeckt,
als Unkosten verbucht; auf die Reserve wird nur in
Ausnahmefällen zurückgegriffen. Andere Aktienvereine hingegen
greifen regelmäßig den Erneuerungsfbnds an, verbuchen die
r ®gelmäßigen Ausgaben auf diesem Konto, erhöhen dadurch den
Jahresgewinn und dotieren dann den Erneuerungsfonds wiederum
ans dem Jahresgewinn. Solche Entnahmen aus einem Reservefonds
müssen bei Ermittlung und Vergleichung des jährlichen
Heingewinnes abgezogen werden.
i) Wegen der Kritik der Bilanzen dieser Unternehmungen vgl. die
beachtenswerten sachverständigen Ausführungen in der Frankfurter Ztg.
HO. u. 11. April 1907; 20., 21., 24. Mai 1908; 27. u. 28. April 1909; 27. März
1910).
Leitner, Buchhaltung und Bilannkunde. H. 6 *u. 7. Aufl,
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