Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Bilanzkritik. 
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gen und der Buchungsergebnisse die Bilanzvergleichung für 
Unternehmungen der gleichen Art erschwert, dafür ein Bei 
spiel aus der Praxis der Schiffahrtsgesellschaften *). Über die 
Behandlung der Selbstversicherung geben die Statuten Auf 
schluß, die bestimmen, wieviel Prozente der ersparten Prämien 
gelder dem Versicherungsfonds, wieviel dem Jahresgewinn zu 
geführt werden sollen. Die erwähnten Gesellschaften „laufen 
das Risiko selbst“, berechnen für jedes Schiff und jede Reise 
die üblichen Prämiensätze, unterlassen aber die Versicherung; 
Schäden werden aus den ersparten Prämiengeldern gedeckt, 
"Während die Versicherungsreserve erst angegriffen wird, wenn 
die Prämien zur Deckung nicht ausreichen. Von diesem in der 
Hegel geübten Verfahren weichen einzelne Unternehmungen ab, 
indem sie die Schäden unmittelbar auf Assekuranzfondskonto 
büchen, also diese Reserve sofort angreifen, ein Drittel der durch 
Nicht- (Selbst-) Versicherung ersparten Prämiengelder auf Re- 
s erve-Assekuranzfonds, zwei Drittel der Ersparnisse aber als 
Gewinn buchen. Andere Gesellschaften verrechnen den nach 
Deckung der Schäden vei bleibenden Prämienüberschuß zur 
Hälfte auf Gewinn- und Verlustkonto, zur Hälfte auf Versiche 
rungs-Reservefonds; andere führen den ganzen Überschuß der 
Heserve zu. Der Nordd. Lloyd überweist zunächst den ganzen 
Überschuß an Gewinn- und Verlustkonto und erst dann 40 % 
an den Versicherungsfonds. Kesselerneuerung und Reparaturen, 
Rn Etat der Schiffahrtsgesellschaften ein wichtiger Posten, 
Werden in der Regel aus den laufenden Betriebseinnahmen ge 
deckt, als Unkosten verbucht; auf die Reserve wird nur in 
Ausnahmefällen zurückgegriffen. Andere Aktienvereine hingegen 
greifen regelmäßig den Erneuerungsfbnds an, verbuchen die 
r ®gelmäßigen Ausgaben auf diesem Konto, erhöhen dadurch den 
Jahresgewinn und dotieren dann den Erneuerungsfonds wiederum 
ans dem Jahresgewinn. Solche Entnahmen aus einem Reserve 
fonds müssen bei Ermittlung und Vergleichung des jährlichen 
Heingewinnes abgezogen werden. 
i) Wegen der Kritik der Bilanzen dieser Unternehmungen vgl. die 
beachtenswerten sachverständigen Ausführungen in der Frankfurter Ztg. 
HO. u. 11. April 1907; 20., 21., 24. Mai 1908; 27. u. 28. April 1909; 27. März 
1910). 
Leitner, Buchhaltung und Bilannkunde. H. 6 *u. 7. Aufl, 
14
	        
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