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Z ahlangsbereitschaft.
2. die tatsächliche, die innere Liquidität, wie sie sich dar
stellt, wenn die Qualität der Bilanzzahlen in Berücksichtigung
gezogen wird. Diese Berechnung ist ungleich schwieriger, aber
auch wertvoller als jene unter 1. Sie ist schwieriger, weil die
Jahresbilanzen nicht unter dem Gesichtspunkt der Zahlungs
bereitschaft aufgestellt werden. Sie lassen in dieser Hinsicht
die nötige Klarheit vermissen. Die Aktivseite muß freies und
gebundenes Vermögen (S. 227) trennen, die Deckung der De
bitoren, die Laufzeit der befristeten Forderungen, wie Wechsel-
und Buchforderungen, angeben. Die Schulden sollen unterteilt
werden nach ihrer Laufzeit in sofort und kurzfällige sowie feste
Schulden. Die Verteilung der Debitoren (entsprechend der
Stückelung der Hypothekendarlehen, der Hypothekenbanken)
nach geographischem Gebiet, nach der Höhe der einzelnen Kre
dite, Gruppierung der Buchkredite nach Geschäftszweigen usw-
Die Liquiditätsberechnung auf Grund einer Bilanz darf
nicht die Aktivseite allein betrachten. Ein Teil der flüssigen
Mittel bleibt stets durch die Deckungsdringlichkeit der Schulden
gebunden. Die Depositengelder der Banken beispielsweise sind
nicht in ihrer vollen Höhe frei verfügbar, ein Teil der Barmittel
muß stets zins- und ertraglos zur Wiederauszahlung an die
Depositengläubiger bereitgehalten werden. Ebenso für andere
sofort fällige Verbindlichkeiten, wie Dividenden und Zinsscheine,
tägliches Geld der Börse. Die Häufigkeit und Regelmäßigkeit
des Geldbedarfs behufs Schuldentilgung Und Bestreitung der
laufenden Ausgaben für Verwaltung und Betrieb der Unter
nehmung sollen bei Beurteilung der Angemessenheit flüssiger
Mittel berücksichtigt werden.
Der Gliederung der flüssigen Mittel nach dem Grade ihrer
Verfügbarkeit muß eine Ordnung der Schulden nach dem Grade
ihrer Deckungsdringlichkeit parallel gehen. Der Flüssigkeitsgrad
ist nicht einfach zu ermitteln. Gewöhnlich werden Buchforde
rungen im allgemeinen in eine niedrigere Klasse verwiesen, und
doch ist die größere oder geringere Nähe des Verfalltages der
Forderung, die Einbringlichkeit, die verzögerte Zahlungsweise
in einzelnen Geschäftszweigen mit zu berücksichtigen. Auch
die Möglichkeit einer vorzeitigen Einziehung der Forderungen
unter Zinsennachlaß ist zu erwägen. In- und ausländisches