Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Bankbilanzen.

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(Vgl.  S.  275.)
in  gedeckte  und  ungedeckte  getrennt  werden.  Von  den  weitgehenden  Forderungen, ­
  bei  den  gedeckten  nach  der  Art  der  Unterlagen  zu  unterscheiden,
ist  Abstand  genommen  worden,  weil  der  praktischen  Durchführung  erhebliche ­
  Schwierigkeiten  entgegenstehen,  während  der  Nutzen  demgegenüber
nur  als  ein  geringer  zu  bezeichnen  ist.  Bei  den  Avaldebitoren  und  sinngemäß
bei  den  Avalverpflichlungen  ist  die  Ausdehnung  auf  entsprechende,  aus  der
Übernahme  von  Bürgschaften  herrührende  Forderungen  und  Verpflichtungen
durch  die  Abänderung  des  Wortlauts  ausdrücklich  hervorgehoben  wordep
Eingehende  Verhandlungen  haben  über  die  Veröffentlichung  der
fremden  Gelder  stattgefunden,  denen  bei  den  Bilanzbesprechungen  in  der
Öffentlichkeit  besonderes  Interesse  gewidmet  wird.  Bei  ihrer  Veröffentlichung ­
  sind  daher  für  das  neue  Schema  ganz  erhebliche  Erweiterungen  vereinbart ­
  worden.  So  sollen  in  Zukunft  die  Nostroverpflichtungen,  die  seitens
der  Kundschaft  bei  Dritten  für  Rechnung  der  Bank  benutzten  Kredite
sowie  die  Guthaben  deutscher  Banken  und  Bankflrmen  von  der  Masse  der
übrigen  fremden  Gelder  getrennt  und  unter  besonderen  Titeln  ausgewiesen
werden.  Die  Angabe  der  Nostroverpflichtungen  soll  einen  Anhalt  dafür  gewähren,
  in  welchem  Umfange  die  Banken  sich  die  zur  Befriedigung  der  an
sie  gestellten  Ansprüche  erforderlichen  Mittel  bei  der  Reichsbank,  der  Seehandlung ­
  oder  sonstigen  Kreditquellen  im  In-  und  Ausland  beschaffen
müssen.  Da  von  diesen  Verpflichtungen  diejenigen  zu  unterscheiden  sind,  die
die  Bank  im  Interesse  ihrer  Kundschaft  dadurch  übernimmt,  daß  sie  der
letzteren  Kredite  bei  anderen  Bankinstituten  zur  Verfügung  stellt,  so  ist  für
derartige  Verpflichtungen  eine  besondere  Rubrik  geschaffen  worden.  Die
Veröffentlichung  der  Guthaben  deutscher  Banken  und  Bankfirmen  soll  erkennen ­
  lassen,  wieweit  von  derartigen  Instituten  im  Inland  Reserven  bei
anderen  Banken  unterhalten  werden.  Die  hiernach  übrig  bleibenden  fremden
Gelder  sollen  in  Zukunft  getrennt  werden  in  Einlagen  auf  provisionsfreier
Rechnung  und  sonstige  Kreditoren,  während  bisher  die  fremden  Gelder  überhaupt ­
  nur—  und  dies  auch  nur  von  einer  Reihe  von  Banken  —  in  Depositen
und  Kreditoren  getrennt  wurden.  Bei  dieser  Trennung  hat  es  indes  an
einheitlichen  Grundsätzen  völlig  gefehlt.  Der  Begriff  Depositengelder,  der
keineswegs  feststeht,  ist  von  den  Banken  in  der  verschiedensten  Weise  ausgelegt ­
  worden.  Um  nach  Möglichkeit  in  Zukunft  eine  größere  Übereinstimmigkeit ­
  zu  erzielen,  ist  im  neuen  Schema  die  Bezeichnung  „Depositen“
durch  das  deutsche  Wort  „Einlagen"  ersetzt  worden,  das  von  einzelnen
Banken  schon  bisher  angewandt  wurde  und  den  Charakter  der  im  allgemeinen
unter  den  Depositen  verstandenen  Gelder  klarer  zum  Ausdruck  bringt.  Die
Abgrenzung  dieser  Gelder  hat  durch  den  Zusatz  „auf  provisionsfreier  Rechnung“ ­
  noch  eine  Ergänzung  erfahren,  weil  es  sich  bei  diesen  Geldern  meist
um  provisionsfreie  Konten  handeln  wird.  Es  soll  indes  damit  nicht  ausgesprochen ­
  sein,  daß  alle  provisionsfreien  Konten  in  dieser  Rubrik  Aufnahme ­
  finden.  Im  einzelnen  sind  für  die  Grundsätze  bei  der  Trennung  der
Einlagen  von  den  sonstigen  Kreditoren,  die  künftig  allgemein  durchgeführt
            
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