Bankbilanzen.
281
(Vgl. S. 275.)
in gedeckte und ungedeckte getrennt werden. Von den weitgehenden Forderungen,
bei den gedeckten nach der Art der Unterlagen zu unterscheiden,
ist Abstand genommen worden, weil der praktischen Durchführung erhebliche
Schwierigkeiten entgegenstehen, während der Nutzen demgegenüber
nur als ein geringer zu bezeichnen ist. Bei den Avaldebitoren und sinngemäß
bei den Avalverpflichlungen ist die Ausdehnung auf entsprechende, aus der
Übernahme von Bürgschaften herrührende Forderungen und Verpflichtungen
durch die Abänderung des Wortlauts ausdrücklich hervorgehoben wordep
Eingehende Verhandlungen haben über die Veröffentlichung der
fremden Gelder stattgefunden, denen bei den Bilanzbesprechungen in der
Öffentlichkeit besonderes Interesse gewidmet wird. Bei ihrer Veröffentlichung
sind daher für das neue Schema ganz erhebliche Erweiterungen vereinbart
worden. So sollen in Zukunft die Nostroverpflichtungen, die seitens
der Kundschaft bei Dritten für Rechnung der Bank benutzten Kredite
sowie die Guthaben deutscher Banken und Bankflrmen von der Masse der
übrigen fremden Gelder getrennt und unter besonderen Titeln ausgewiesen
werden. Die Angabe der Nostroverpflichtungen soll einen Anhalt dafür gewähren,
in welchem Umfange die Banken sich die zur Befriedigung der an
sie gestellten Ansprüche erforderlichen Mittel bei der Reichsbank, der Seehandlung
oder sonstigen Kreditquellen im In- und Ausland beschaffen
müssen. Da von diesen Verpflichtungen diejenigen zu unterscheiden sind, die
die Bank im Interesse ihrer Kundschaft dadurch übernimmt, daß sie der
letzteren Kredite bei anderen Bankinstituten zur Verfügung stellt, so ist für
derartige Verpflichtungen eine besondere Rubrik geschaffen worden. Die
Veröffentlichung der Guthaben deutscher Banken und Bankfirmen soll erkennen
lassen, wieweit von derartigen Instituten im Inland Reserven bei
anderen Banken unterhalten werden. Die hiernach übrig bleibenden fremden
Gelder sollen in Zukunft getrennt werden in Einlagen auf provisionsfreier
Rechnung und sonstige Kreditoren, während bisher die fremden Gelder überhaupt
nur— und dies auch nur von einer Reihe von Banken — in Depositen
und Kreditoren getrennt wurden. Bei dieser Trennung hat es indes an
einheitlichen Grundsätzen völlig gefehlt. Der Begriff Depositengelder, der
keineswegs feststeht, ist von den Banken in der verschiedensten Weise ausgelegt
worden. Um nach Möglichkeit in Zukunft eine größere Übereinstimmigkeit
zu erzielen, ist im neuen Schema die Bezeichnung „Depositen“
durch das deutsche Wort „Einlagen" ersetzt worden, das von einzelnen
Banken schon bisher angewandt wurde und den Charakter der im allgemeinen
unter den Depositen verstandenen Gelder klarer zum Ausdruck bringt. Die
Abgrenzung dieser Gelder hat durch den Zusatz „auf provisionsfreier Rechnung“
noch eine Ergänzung erfahren, weil es sich bei diesen Geldern meist
um provisionsfreie Konten handeln wird. Es soll indes damit nicht ausgesprochen
sein, daß alle provisionsfreien Konten in dieser Rubrik Aufnahme
finden. Im einzelnen sind für die Grundsätze bei der Trennung der
Einlagen von den sonstigen Kreditoren, die künftig allgemein durchgeführt