Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe. 321 
waltung) und konstante Buchführung (eingeführt 1873 im 
Kanton Bern) 1 ). 
Seit einigen Jahren wird die Einführung kaufmännischer, 
gewöhnlich doppelter Buchführung in den Wirtschaftsbetrieben 
des Staates und des Reiches gefordert * 2 ). Daß die Anwendung 
der „Doppik“ 3 ) auf solche Erwerbswirtschaften möglich, nützlich 
und für die Beurteilung der Rentabilität der Betriebe wünschens 
wert ist, muß ohne weiteres zugegeben werden. So hatte die 
Kieler Werft versuchsweise die doppelte Buchführung eingeführt, 
für die preußischen Bernsteinwerke in Königsberg besteht sie 
schon aus der Zeit, wo sie Privateigentum waren. Daß es nicht 
gerade die doppelte Buchführung zu sein braucht und es angeht, 
nur Bücher nach kaufmännischer Art für Industriebetriebe des 
Staates einzuführen, beweisen die vorzüglichen Leistungen des 
Rechnungswesens der Königlichen Porzellanmanufaktur, Berlin 4 ). 
Die Bilanzen und Ertragsrechnungen staatlicher Betriebe 
lassen allerdings nach Form und Inhalt manches zu wünschen 
übrig 5 ). Manche solcher Rechnungen, in kaufmännischer Form 
aufgestellt, enthalten teilweise unmögliche Posten, vermengen 
Rechnungsergebnisse, die nicht zusammengehören (z. B. Bestand 
und Erfolgsrechnung, Einnahmen und Ausgaben mit Gewinn und 
Verlusten); andere wiederum bringen ein solches Zahlengewirr, 
daß auch der sachverständige Leser Mühe hat, sich durchzu 
finden, oder sie trennen Ausgaben und Einnahmen, die in eine 
Rechnung' gehören (Verwaltungskosten und Betriebskosten in 
Sonderrechnungen); sie lassen Ausgaben für Betriebsanlagen und 
Betriebseinrichtungen früherer Jahre weg, d. h. diese Bilanzen 
geben keinen Aufschluß über das in Anlage- und Betriebsgegen- 
v l Cerboni, Primi saggi dii logismografla, Florenz 1873; Hügli, Buch 
haltungs-Systeme und Buchhaltungs-Formen. Bern 1887; ders., Die 
konstante Buchhaltung. Bern 1894. 
2 ) Vgl. Waldschmidt, Kaufm. Buchführung in staatlichen und städti 
schen Betrieben. Berlin 1908; EHer, Buchführung und Bilanzen kommunaler 
Elektrizitätswerke; Hannover 1912; Sulzberger, Buchungsgrundsätze einiger 
deutscher Kommunen hinsichtlich ihrer Erwerbsbetriebe. Stuttgart 1912. 
3 ) Eine österreichische Abkürzung für doppelte Buchhaltung. 
*) Vgl. Barentkin, Kaufmann und Bürokrat. 2. Aufl. Berlin 1914. 
6 ) Man vgl. die Etats des Reichs und der Bundesstaaten hinsichtlich 
der Erwerbsbetriebe. 
i.oitner, Buchhaltung und Bilanz! und*. II. 6. u. 7 Äufl. El
	        
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