Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe. 321
waltung) und konstante Buchführung (eingeführt 1873 im
Kanton Bern) 1 ).
Seit einigen Jahren wird die Einführung kaufmännischer,
gewöhnlich doppelter Buchführung in den Wirtschaftsbetrieben
des Staates und des Reiches gefordert * 2 ). Daß die Anwendung
der „Doppik“ 3 ) auf solche Erwerbswirtschaften möglich, nützlich
und für die Beurteilung der Rentabilität der Betriebe wünschens
wert ist, muß ohne weiteres zugegeben werden. So hatte die
Kieler Werft versuchsweise die doppelte Buchführung eingeführt,
für die preußischen Bernsteinwerke in Königsberg besteht sie
schon aus der Zeit, wo sie Privateigentum waren. Daß es nicht
gerade die doppelte Buchführung zu sein braucht und es angeht,
nur Bücher nach kaufmännischer Art für Industriebetriebe des
Staates einzuführen, beweisen die vorzüglichen Leistungen des
Rechnungswesens der Königlichen Porzellanmanufaktur, Berlin 4 ).
Die Bilanzen und Ertragsrechnungen staatlicher Betriebe
lassen allerdings nach Form und Inhalt manches zu wünschen
übrig 5 ). Manche solcher Rechnungen, in kaufmännischer Form
aufgestellt, enthalten teilweise unmögliche Posten, vermengen
Rechnungsergebnisse, die nicht zusammengehören (z. B. Bestand
und Erfolgsrechnung, Einnahmen und Ausgaben mit Gewinn und
Verlusten); andere wiederum bringen ein solches Zahlengewirr,
daß auch der sachverständige Leser Mühe hat, sich durchzu
finden, oder sie trennen Ausgaben und Einnahmen, die in eine
Rechnung' gehören (Verwaltungskosten und Betriebskosten in
Sonderrechnungen); sie lassen Ausgaben für Betriebsanlagen und
Betriebseinrichtungen früherer Jahre weg, d. h. diese Bilanzen
geben keinen Aufschluß über das in Anlage- und Betriebsgegen-
v l Cerboni, Primi saggi dii logismografla, Florenz 1873; Hügli, Buch
haltungs-Systeme und Buchhaltungs-Formen. Bern 1887; ders., Die
konstante Buchhaltung. Bern 1894.
2 ) Vgl. Waldschmidt, Kaufm. Buchführung in staatlichen und städti
schen Betrieben. Berlin 1908; EHer, Buchführung und Bilanzen kommunaler
Elektrizitätswerke; Hannover 1912; Sulzberger, Buchungsgrundsätze einiger
deutscher Kommunen hinsichtlich ihrer Erwerbsbetriebe. Stuttgart 1912.
3 ) Eine österreichische Abkürzung für doppelte Buchhaltung.
*) Vgl. Barentkin, Kaufmann und Bürokrat. 2. Aufl. Berlin 1914.
6 ) Man vgl. die Etats des Reichs und der Bundesstaaten hinsichtlich
der Erwerbsbetriebe.
i.oitner, Buchhaltung und Bilanz! und*. II. 6. u. 7 Äufl. El