Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.  321
waltung)  und  konstante  Buchführung  (eingeführt  1873  im
Kanton  Bern) 1 ).
Seit  einigen  Jahren  wird  die  Einführung  kaufmännischer,
gewöhnlich  doppelter  Buchführung  in  den  Wirtschaftsbetrieben
des  Staates  und  des  Reiches  gefordert  *  2 ).  Daß  die  Anwendung
der  „Doppik“  3 )  auf  solche  Erwerbswirtschaften  möglich,  nützlich
und  für  die  Beurteilung  der  Rentabilität  der  Betriebe  wünschenswert ­
  ist,  muß  ohne  weiteres  zugegeben  werden.  So  hatte  die
Kieler  Werft  versuchsweise  die  doppelte  Buchführung  eingeführt,
für  die  preußischen  Bernsteinwerke  in  Königsberg  besteht  sie
schon  aus  der  Zeit,  wo  sie  Privateigentum  waren.  Daß  es  nicht
gerade  die  doppelte  Buchführung  zu  sein  braucht  und  es  angeht,
nur  Bücher  nach  kaufmännischer  Art  für  Industriebetriebe  des
Staates  einzuführen,  beweisen  die  vorzüglichen  Leistungen  des
Rechnungswesens  der  Königlichen  Porzellanmanufaktur,  Berlin  4 ).
Die  Bilanzen  und  Ertragsrechnungen  staatlicher  Betriebe
lassen  allerdings  nach  Form  und  Inhalt  manches  zu  wünschen
übrig  5 ).  Manche  solcher  Rechnungen,  in  kaufmännischer  Form
aufgestellt,  enthalten  teilweise  unmögliche  Posten,  vermengen
Rechnungsergebnisse,  die  nicht  zusammengehören  (z.  B.  Bestand
und  Erfolgsrechnung,  Einnahmen  und  Ausgaben  mit  Gewinn  und
Verlusten);  andere  wiederum  bringen  ein  solches  Zahlengewirr,
daß  auch  der  sachverständige  Leser  Mühe  hat,  sich  durchzufinden, ­
  oder  sie  trennen  Ausgaben  und  Einnahmen,  die  in  eine
Rechnung'  gehören  (Verwaltungskosten  und  Betriebskosten  in
Sonderrechnungen);  sie  lassen  Ausgaben  für  Betriebsanlagen  und
Betriebseinrichtungen  früherer  Jahre  weg,  d.  h.  diese  Bilanzen
geben  keinen  Aufschluß  über  das  in  Anlage-  und  Betriebsgegenv
 l  Cerboni,  Primi  saggi  dii  logismografla,  Florenz  1873;  Hügli,  Buchhaltungs-Systeme ­
  und  Buchhaltungs-Formen.  Bern  1887;  ders.,  Die
konstante  Buchhaltung.  Bern  1894.
2 )  Vgl.  Waldschmidt,  Kaufm.  Buchführung  in  staatlichen  und  städtischen ­
  Betrieben.  Berlin  1908;  EHer,  Buchführung  und  Bilanzen  kommunaler
Elektrizitätswerke;  Hannover  1912;  Sulzberger,  Buchungsgrundsätze  einiger
deutscher  Kommunen  hinsichtlich  ihrer  Erwerbsbetriebe.  Stuttgart  1912.
3 )  Eine  österreichische  Abkürzung  für  doppelte  Buchhaltung.
*)  Vgl.  Barentkin,  Kaufmann  und  Bürokrat.  2.  Aufl.  Berlin  1914.
6 )  Man  vgl.  die  Etats  des  Reichs  und  der  Bundesstaaten  hinsichtlich
der  Erwerbsbetriebe.
i.oitner,  Buchhaltung  und  Bilanz!  und*.  II.  6.  u.  7  Äufl.  El
            
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