Gründongsbilauzon.
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2. Beispiel: A. nimmt B. in sein Geschäft auf. B. bringt
-die unten verzeichneten Werte ein, leiht überdies 30 000 M.
Staatspapiere zwecks Verkauf und zur vorübergehenden Ver
stärkung der Betriebsmittel (Erlös 31 200). Jeder Gesellschafter
übernimmt für die von ihm eingebrachten Forderungen Ausfall
bürgschaft. Die Kapitalanteile sollen geheim gehalten werden.
A. besitzt:
Grundstücke 80 Hypothekenschulden 30
Inventar 3,5 Wechselschulden 34
Waren 35,3 Warenschulden 27
Wechsel 4,8 91
Bargeld 2,8 Eigenes Kapital 35,4
126,4 126,4
B. bringt ein;
Effekten 16 000 zu pari 16
+ Stückzinsen 0,12
16,12
Wechsel 10
Bargeld 15
Eigenkapital . , 41,12
Keine Schulden.
Generalbilanz der Handelsgesellschaft.
Grundstücke
80
Hypotheken
, . . . 30
Inventar
3,5
Wechselschulden
.. . . 34
Waren
35,3
Warenschulden
... . 27
Wechsel
14,8
B, Darlehens-Konto ....
31,2
Effekten
16,12
Generalkapital-Konto . . .
. . . 76,52
Bargeld
49
198,72
198,72
Hätten beide Gesellschafter vereinbart, daß die Handels
gesellschaft die Schulden des A. nicht übernehme, so würden
aus den Geschäftsschulden des A. dessen Privatschulden aus-
scheiden, wodurch die Gläubiger auf das empfindlichste ge
schädigt werden können; denn die Deckungsfonds, die Aktiva
des A., gehen den Gläubigern unmittelbar verloren. Die Be
friedigung seiner Ansprüche wird sehr viel schwieriger, wenn
er sich an das persönliche Vermögen einer bestimmten Person
halten muß. Ein solches Privatvermögen ist auch viel leichter