Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Gründongsbilauzon.

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2.  Beispiel:  A.  nimmt  B.  in  sein  Geschäft  auf.  B.  bringt
-die  unten  verzeichneten  Werte  ein,  leiht  überdies  30  000  M.
Staatspapiere  zwecks  Verkauf  und  zur  vorübergehenden  Verstärkung ­
  der  Betriebsmittel  (Erlös  31  200).  Jeder  Gesellschafter
übernimmt  für  die  von  ihm  eingebrachten  Forderungen  Ausfallbürgschaft. ­
  Die  Kapitalanteile  sollen  geheim  gehalten  werden.
A.  besitzt:
Grundstücke  80  Hypothekenschulden  30
Inventar  3,5  Wechselschulden  34
Waren  35,3  Warenschulden  27
Wechsel  4,8  91
Bargeld  2,8  Eigenes  Kapital  35,4
126,4  126,4
B.  bringt  ein;
Effekten  16  000  zu  pari  16
+  Stückzinsen  0,12
16,12
Wechsel  10
Bargeld  15
Eigenkapital  .  ,  41,12
Keine  Schulden.

Generalbilanz  der  Handelsgesellschaft.

Grundstücke

80

Hypotheken

,  .  .  .  30

Inventar

3,5

Wechselschulden

..  .  .  34

Waren

35,3

Warenschulden

...  .  27

Wechsel

14,8

B,  Darlehens-Konto  ....

31,2

Effekten

16,12

Generalkapital-Konto  .  .  .

.  .  .  76,52

Bargeld

49

198,72

198,72

Hätten  beide  Gesellschafter  vereinbart,  daß  die  Handelsgesellschaft ­
  die  Schulden  des  A.  nicht  übernehme,  so  würden
aus  den  Geschäftsschulden  des  A.  dessen  Privatschulden  ausscheiden,
  wodurch  die  Gläubiger  auf  das  empfindlichste  geschädigt ­
  werden  können;  denn  die  Deckungsfonds,  die  Aktiva
des  A.,  gehen  den  Gläubigern  unmittelbar  verloren.  Die  Befriedigung ­
  seiner  Ansprüche  wird  sehr  viel  schwieriger,  wenn
er  sich  an  das  persönliche  Vermögen  einer  bestimmten  Person
halten  muß.  Ein  solches  Privatvermögen  ist  auch  viel  leichter
            
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