Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Abschreibungskonten.

Die  Einstellung  der  Abschreibungen  (Band  I,  S.  222  ff.)  auf
die  Passivseite  läßt  die  Vermögensobjekte,  abgesehen  von  Zuand
  Abgang,  unvermindert  mit  ihrem  ursprünglichen  bzw.  Nennwert ­
  auf  der  Aktivseite  erscheinen,  während  die  Wertberichtigung
des  vorsätzlich  zu  hoch  bewerteten  Aktivvermögens  als  rechnungsmäßiges ­
  Passivum  erscheint.  Die  Abschreibungsposten  oder
-konten  auf  der  Passivseite  sind  lediglich  Rechnungsposten,  die
in  der  Bilanztheorie  als  Bewertungsposten  (Simon),  als  Wertminderungsposten ­
  (Rehm),  als  Korrektivposten  (Staub)  oder  als
unechte  Reserven  bezeichnet  werden.  Die  Praxis  nennt 1 )  diese
Abschreibungsposten  Amortisationskonto,  Delkrederekonto,  Abschreibungs-,
  Erneuerungskonto,  der  Gesetzgeber,  der  diese  Bewertungsform ­
  für  Anlagevermögen  und  Betriebsgegenstände  ausdrücklich ­
  zuläßt  (§  261  Ziff.  3),  Erneuerungsfonds.  Die  Bilanzpraxis ­
  schreibt  Anlage-  und  Betriebsvermögen,  z.  B.  auch  Forderungen ­
  in  dieser  Form  ab.  Die  erste  Form  der  Bewertung  läßt
weder  den  ursprünglichen  Anschaffungs-  oder  Herstellungswert
noch  die  bisherigen  Abschreibungsbeträge  erkennen,  ist  auch  im
Sinne  der  Theorie  unzulässig,  da  auf  einem  Konto  durch  Einstellung ­
  des  Subtrahendus  auf  die  entgegengesetzte  Seite  subtrahiert ­
  wird.
Reserven  und  Abschreibungskonten,  echte  und  unechte  Reserven ­
  unterscheiden  sich  grundsätzlich;  Reserven,  Reservefonds,
Reservekapitalien  sind  Gewinnrücklagen,  zählen  zum  eigenen
Kapital,  erhöhen  es  und  den  Bilanzwert  einer  Aktie.  Abschreibungskonten ­
  sind  keine  Reserven,  keine  Gewinnrücklagen.  Reserven ­
  werden  zu-,  Amortisationen  abgeschrieben.  Sie  müssen
in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  mit  dem  Betrag  der  Jahresabschreibung ­
  erscheinen,  es  sei  denn,  daß  die  Abschreibungen
gegen  Gewinne  aufgerechnet  werden.
Die  Abschreibungskonten  bieten  wegen  ihrer  unklaren  Bezeichnung ­
  der  Bilanzkritik  außerordentliche  Schwierigkeiten,  weil
es  recht  häufig  schwer  ist,  zu  unterscheiden,  ob  ein  Berichtigungsposten ­
  oder  eine  Gewinnrücklage  vorliegt.  Satzungen,  Geschäftsberichte ­
  des  Entstehungsjahres,  Aufsichtsratsprotokolle  und  die
1 )  Unklar  sind  Bezeichnungen  wie  Amortisations/omfc,  Reserve  für
zweifelhafte  Forderungen,  weil  sie  zu  einer  Verwechslung  mit  echten  Gewinnrücklagen ­
  Anlaß  geben.
            
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