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Abschreibungen.
S. 222f. erörtert. In bilanztechnischer Hinsicht gibt es: 1. offene
oder sichtbare und geheime oder unsichtbare Abschreibungen;
2, regelmäßige, notwendige und übermäßige, gleichmäßige oder
ungleichmäßige Abschreibungen; 3. außerordentliche notwendige
und außerordentliche freiwillige. Die Wirkungen der übermäßig
hohen Abschreibungen sind, wie die offenen Reserven, nach der
Rechtsform der Unternehmung verschieden zu beurteilen. Es
sind im allgemeinen einkommensteuerpflichtige stille Reserven.
Die Bilanzabschreibungen sind nicht identisch mit den Selbst-
kostenabschreibungen, die einen Bestandteil der Erzeugungs
oder der Selbstkosten bilden (vgl. meine „Selbstkostenberecb-
nung“).
Die Abschreibungen als Kapitalverluste auf Bestände wirken
bilanztechnisch wie Verlustausgaben. Wenn von zweifelhaften
Forderungen angemessene Beträge „abgeschrieben“ werden, so
bedeutet diese Abschreibung Absetzung vom Nennwert infolge
Minderwertes, noch nicht realisierten, aber voraussichtlichen Ver
lust, der durch Abschreibungsbewertung antizipiert wird. Bei
zu hohen Abschreibungen können nachträglich Bewertungs- oder
Abschreibungsgewinne durch Mehreingang entstehen. Wenn hin
gegen im Falle des Konkurses eines Schuldners der Ausfall ver
bucht wird, so ist dieser Betrag Verlust und soll in der Ertrags
bilanz nicht als „Abschreibung“ bezeichnet werden.
Häufig werden die Abschreibungen in der Gewinn- und Ver-
iustrechnung überhaupt nicht angegeben, sondern verschleiert,
um der Verwaltung der Unternehmung in der Abschreibungs-
politik freie Hand zu lassen. Die „üblichen Abschreibungen
Depreciation, Reserves and Reserve-Founds, 2 ed. London 1907; Lemaire,
Des amortissements et des rfiserves dans les sociätüs industrielles. Liege,
l’auteur, I. Bd. 1907; Passow, Bilanzen, S. 137 ff.; Fischer, Bilanzwerte
I. S. 55 ff.; F äs, Die Berücksichtigung der Wertminderungen des stehen
den Kapitals in den Jahresbilanzen der Erwerbswirtschaften. Tübingen
1913 (Zeitschrift f. d. ges. Staatswissenschaft, Ergänzungsheft); Paul, Die
grundsätzlichen Unterschiede und die bilanzmäßige Behandlung des Er-
neuerungsfonds, Ersatzfonds, Reservefonds, Tilgungsfonds und Heimfall-
tonds. Berlin 1915; Haas, Die Rückstellungen bei Elektrizitätswerken und
Straßenbahnen. Berlin 1916. Schmulenbach, Grundlagen dynamischer
Bilanzlehre, 2. Auf!., Leipzig 1920, S. 74 f. Kreuknü, Depreciatie en Re
serve fondsen, Rotterdam 1897 (Maandblad voor heet Bookhonden).