Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Abschreibungen. 
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wurden berücksichtigt“, „die Forderungen sind vorsichtig be 
wertet“, es „wurde angemessen abgeschrieben“, der Gewinn 
ergibt sich „nach den vom Aufsiohtsrat festgestellten Abschrei 
bungen“, das sind ein paar Ausdrücke, die die fehlende zahlen 
mäßige Darstellung der Abschreibungsverluste im Geschäfts 
bericht der Aktienvereine ersetzen sollen. 
Eine Aktiengesellschaft z. B. trägt einen großen Gewinnrest 
aus dem Vorjahre vor. Im nächsten Geschäftsbericht erscheint 
dieser Gewinnvortrag nicht in der vorjährigen Höhe, sondern 
regelmäßig werden größere Beträge zu ,,Extra“abschreibungen 
verbraucht. Vermutlich sind es notwendige ordentliche Ab 
schreibungen, die auf das nächste Jahr übertragen werden. 
Außerordentliche, offene Abschreibungen werden dem Jahres 
reingewinn entnommen (Gewinnverteilungsvorschlag) oder schon 
m der Gewinn- und Verlustrechnung dem Jahresgewinn zur 
Last geschrieben. Die geheimen, internen, verschleierten Ab 
schreibungen können vom Betriebsgewinn, von bestimmten an 
deren Gewinnen oder von einer Reserve abgebucht, den Hand- 
bingsunkosten oder einem andern Verlustposten zugeschlagen 
Werden, so daß sie in keinem Fall bilanzmäßig unmittelbar in 
Erscheinung treten. Notwendige Verlustabschreibungen, d. s. 
Abbuchungen' erlittener Verluste, können hinausgeschoben wer 
‘^cn, sei es durch Einsetzung des Vermögensobjekts mit dem 
v °llen, anstatt mit dem verminderten Wert, sei es durch Ein 
dellung des Verlustbetrages als Aktivum unter die Debitoren 
oder durch Wertexdiöhung anderer Aktiva und Abschreibung des 
Verlustes in einem der folgenden Bilanzjahre. 
Die Abschreibungen werden individuell oder kollektiv be 
lehnet. Beispielsweise werden die Abschreibungsbeträge bzw. 
'Prozente für die einzelnen Maschinen und einzelnen Forderungen 
und in verschiedener Höhe oder für das gesamte in Maschinen 
bzw . Forderungen investierte Kapital in einem einheitlichen Ab 
Schreibungsprozentsatz bestimmt. Das letzte Verfahren scheint 
U‘ehr in Übung zu sein. Die technische oder natürliche Abschrei 
bung auf Anlagevermögen, die nur die technischen Momente der 
Abnutzung, Brauchbarkeitsminderung, die wirkliche Erschöpfung 
d , er Bodenschätze usw. berücksichtigt, ißt im allgemeinen ge- 
n nger als die wirtschaftliche oder kaufmännische Abschreibung,
	        
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