Abschreibungen.
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1. Die zweifelhaften Forderungen (richtiger als Forderungen
bezeichnet, deren, Eingang zweifelhaft geworden ist) werden
häufig mit ihrem Nennwert vom Debitoren- auf ein Sammel
konto dubioser Schuldner, Conto dubioso oder ein aktives Del- I
kredere-Konto, übertragen. Der voraussichtliche Verlust wird i
über Gewinn- und Verlustkonto abgebucht. (Band I, S. 238.)
Die Abschreibungsverluste werden auch dem Waren- bzw.
dem Fabrikationskonto als Minderung des Verkaufsgewinnes
oder dem Handlungsunkosten-Konto als Kosten des Kredit
gebens zur Last geschrieben.
Die angegebenen Buchungsmethoden und jene über Del
kredere-Konto bringen den geschätzten Abschreibungsverlust auf
dem Gewinn- und Verlustkonto, Warenkonto usw. des Abschrei
bungsjahres zum Ausdruck, verkürzen den berechneten Rein
gewinn dieses Jahres. Ist der wirkliche Verlust größer als der
geschätzte, trägt das folgende Bilanzjahr den Unterschied; ist
’-r kleiner, erscheint das Minus gegenüber dem geschätzten Ver
lust als Bewertungsgewinn im folgenden Bilanzjahr. Bei Ge
winnverteilungsgesellschaften erhöht dieser Bewertungsgewinn,
fiüasi als Ausschüttung einer Verlustreserve, den verteilungs-
bfhigen Reingewinn.
2. Unrichtig ist es, die Abschreibung in der B. zu unter-
^ssen, die Abschreibungsbeträge hingegen dem „Reingewinn“
als scheinbare Rückstellung zu entnehmen (bei Kapitalgesell
schaften). Die Forderungen sind dann in der B. zu hoch be
wertet, die Rückstellung eines Teils des Reingewinns ist nur
eine fingierte und erweckt den Eindruck besonders vorsichtiger
Bilanzierung. Notwendige Abschreibungsverluste gehören in die
B- nnd in die Gewinn- und Verlustrechnung des Abschreibungs-
Jahres. Die Bewertung zweifelhafter Forderungen mit 100 %,
also mit dem vollen Nennwert, und Wertberichtigung im näch
sten Bilanzjahre verstoßen gegen die allgemeinen Bewertungs
vorschriften, obgleich diese Methode die wirklichen Verluste im
nächsten Bilanzjahr auf Delkredere-Konto oder Conto dubioso
in einer Ziffer erscheinen läßt (S. 73).
3. Neben der individuellen Abschreibung der Einzelforde-
'nng schreiben vorsichtige Kaufleute überdies noch kollektiv ab,
entweder auf den Gesamtbestand der Forderungen oder vom