Abschreibungen.
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1. Die zweifelhaften Forderungen (richtiger als Forderungen
bezeichnet, deren, Eingang zweifelhaft geworden ist) werden
häufig mit ihrem Nennwert vom Debitoren- auf ein Sammelkonto
dubioser Schuldner, Conto dubioso oder ein aktives Del- I
kredere-Konto, übertragen. Der voraussichtliche Verlust wird i
über Gewinn- und Verlustkonto abgebucht. (Band I, S. 238.)
Die Abschreibungsverluste werden auch dem Waren- bzw.
dem Fabrikationskonto als Minderung des Verkaufsgewinnes
oder dem Handlungsunkosten-Konto als Kosten des Kreditgebens
zur Last geschrieben.
Die angegebenen Buchungsmethoden und jene über Delkredere-Konto
bringen den geschätzten Abschreibungsverlust auf
dem Gewinn- und Verlustkonto, Warenkonto usw. des Abschreibungsjahres
zum Ausdruck, verkürzen den berechneten Reingewinn
dieses Jahres. Ist der wirkliche Verlust größer als der
geschätzte, trägt das folgende Bilanzjahr den Unterschied; ist
’-r kleiner, erscheint das Minus gegenüber dem geschätzten Verlust
als Bewertungsgewinn im folgenden Bilanzjahr. Bei Gewinnverteilungsgesellschaften
erhöht dieser Bewertungsgewinn,
fiüasi als Ausschüttung einer Verlustreserve, den verteilungsbfhigen
Reingewinn.
2. Unrichtig ist es, die Abschreibung in der B. zu unter-^ssen,
die Abschreibungsbeträge hingegen dem „Reingewinn“
als scheinbare Rückstellung zu entnehmen (bei Kapitalgesellschaften).
Die Forderungen sind dann in der B. zu hoch bewertet,
die Rückstellung eines Teils des Reingewinns ist nur
eine fingierte und erweckt den Eindruck besonders vorsichtiger
Bilanzierung. Notwendige Abschreibungsverluste gehören in die
B- nnd in die Gewinn- und Verlustrechnung des Abschreibungs-Jahres.
Die Bewertung zweifelhafter Forderungen mit 100 %,
also mit dem vollen Nennwert, und Wertberichtigung im nächsten
Bilanzjahre verstoßen gegen die allgemeinen Bewertungsvorschriften,
obgleich diese Methode die wirklichen Verluste im
nächsten Bilanzjahr auf Delkredere-Konto oder Conto dubioso
in einer Ziffer erscheinen läßt (S. 73).
3. Neben der individuellen Abschreibung der Einzelforde-'nng
schreiben vorsichtige Kaufleute überdies noch kollektiv ab,
entweder auf den Gesamtbestand der Forderungen oder vom