• Kartellprogramm vor, das vermöge der Knappheit und Be-
rechtignng seiner Forderungen einen guten Eindruck machte.
Dasselbe verlangte die Gewährung eines Minimaltohnes für
die Fabriksticker von 20 Cts. Per 100 Stich für e / 4 und
2o Cts. für 4 /4, ferner Regelung des Abzngswesens und der
Retvnrwaaren für die Fabriksticker unter Schutz des Gesammt-
verbandes, ebenso des Nachstickwesens und eine gemeinsame
Regelung der Lehrlingsfrage. Ferner wurde gefordert, daß die
Verbandsfabrikanten nur noch Mitglieder des Fabriksticker
verbandes in Arbeit nehmen, während umgekehrt dessen Mit
glieder sich verpflichtet hätten, nur Verbandsfabrikanten zu
arbeiten. Die letztere Forderung, an sich durchaus berechtiget,
war dadurch unannehmbar, weil es so zu sagen keine Nicht-
Verbandsfabrikanten gab, während anderseits drei Viertheile
der Fabriksticker noch außer dem Verbände derselben standen.
Das Zentralkomite ging nun zunächst an die Vornahme
einer Enquete über die Lage der Fabriksticker. Dieselbe förderte
bedenkliche Resultate zu Tage. Es zeigte sich, daß eine große
Zahl Fabrikanten die Wohlthaten, welche der Verband den
Arbeitnehmern gewährt hatte, ruhig in die eigene Tasche
steckte, ohne ihren eigenen Arbeitern auch nur den kleinsten
Brnchtheil davon zukommen zu lassen. An der Versammlung
der Kansmannschaft vom 4. September 1889 machten die
Vertreter des Zentralkomite Mittheilungen liber die Lage der
Fabriksticker. Es wurde zliiil Theil die reine Willkür im Lohn-
wesen konstatirt und Lohnverhältnisse, bei welchen eine Existenz
nicht mehr möglich lvar. Nicht besser staub es mit dem Abzugs-
lvesen und den Retourwaaren in einer Anzahl von Fabriken,
wo die Willkür womöglich noch ärger war iinb der arme
Teufel von Sticker oft in die Lage kam, den Schaden dafür
tragen zu müssen, weil sein Arbeitgeber in der Stickerei ein
Ignorant war. Es wurde wieder einmal konstatirt, daß die
Lage des Fabrikstickers um so elender war, je iveniger der
Fabrikant Anspruch ans den Titel eines tüchtigen Fachmaimes