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sichtlich der Verkehrssteuem in Frage. Drittens käme in Betracht,
den Besitzern der Staatsanleihen wirtschaftliche Vorteile ein
zuräumen, also etwa die Möglichkeit, die Staatspapiere ent
weder zu niedrigerem Lombardzinsfuß oder bis zu einem
höheren Betrage ihres Wertes beleihen zu lassen. Ein wich
tiger Vorzug wäre es, wenn der Mündelsicherheit der Staats
papiere dadurch ein größerer Wert verliehen würde, daß in
Zukunft neuen kommunalen Papieren und den neu emittierten
Effekten anderer Anstalten öffentlichen Rechts die Mündel
sicherheit nicht mehr eingeräumt würde. Ferner müßte eine
wirklich aktive Tilgungspolitik getrieben werden, auch könnte
daran gedacht werden, Einzahlungen auf das Reichs- und Staats
schuldbuch bis zu Beträgen von 10 und 20 Mark herab zu
gestatten, anstatt wie bisher Mindesteinzahlungen in Höhe von
100 Mark zu fordern, wie dies z. B. von Wolf 1 ) vorgeschlagen
wird. Durch Annahme dieses Vorschlages würde zwar den
Sparkassen eine größere Konkurrenz bereitet, vor allzu starken}
Wettbewerb wären sie aber dadurch geschützt, daß eine Lö
schung im Schuldbuch nur in der Weise bewirkt werden kann,
daß der geliehene Betrag nicht bar, sondern nur in Gestalt
von Schuldverschreibungen abgehoben wird. Infolge dieser
Neuerung wäre vielleicht auf dem Lande und in den Provinz
städten eine intensivere Benutzung des Schuldbuches zu er
warten.
Das ist etwa der allerdings nicht große Kreis von Maß
regeln, die seitens der Regierungen ergriffen werden könnten,
um auf den Kurs der Staatsrenten einzuwirken.
») a. a. O. S. 20.