Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

XIV 
Inhaltsübersicht. 
II. 
Kommentar zum Kriegsabgabegesetz 1919 
Einleitung des Gesetzes 
1. Begründung des Gesetzentwurfes 
2. Aufbau des Gesetzes 
3. Inkrafttreten des Gesetzes 
Abgabepflicht der Einzelpersonen 
§ 1- Abgabepflicht vom Mehreinkommen 
§ 2. Subjektive Abgabepflicht 
§ 3. Begriff des Mehreinkommens 
Aus den Erläuterungen: 
Mehreinkommen und Mehreinkommensteuer 
Das abgabepflichtige Mehreinkommen 
Das Mehreinkommen als Steuerbemessungsgrundlage 
Das Mehr„einkommen" im Sinne des KAG. und der Einkommens 
begriff nach den Landeseinkommensteuern 
Der Anschluß an die einzelstaatliche Einkommensteuerveranlagung 
und die sich daraus ergebenden Folgen 
Abrundung nach Abs. 2 
Die Freigrenze nach Abs. 3 
§ 4- Begriff und Feststellung des Friedenseinkommens 
Aus den Erläuterungen: 
Das Friedenseinkommen nach Abs. 1 und 2 
Das veranlagte steuerpflichtige Jahreseinkommen 
Die maßgebende Veranlagung 
Das Friedenseinkommen nach Abs. 3 und 4 
Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Abs. 3 und 4 . . 
Die formal-rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen der Abs. 3 
und 4 
§ 5. Vor dem Kriege veranlagtes Einkommen 
Aus den Erläuterungen: 
- Voraussetzungen des § 5 
Der als Friedenseinkommen geltende Betrag 
§ 6. Hinzurechnungen zu dem vor dem Kriege veranlagten Einkommen 
§ 7. Fingiertes Friedenseinkommen 
§ 8. Kriegseinkommen 
§ 9. Kriegseinkommen der Offiziere und Militärbeamten 
§ 10. Anschluß an die Einkommensteuerveranlagung 
§ 11. Zusammenrechnung des Einkommens von Ehegatten 
§ 12. Abgabebetrag 
§ 13. Milderung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Mehr 
einkommens aus der Beteiligung an Gesellschaften m. b. H. . 
Aus den Erläuterungen: 
Voraussetzungen des § 13 
Beschränkung auf inländische Gesellschaften m. b. H 
Mindestbeteiligung und begünstigter Personenkreis 
Verhältnis der Ziff. 1 und 2 des § 13 Abs. 2 zueinander . . . 
Antrag des Abgabepflichtigen 
Art und Umfang der Vergünstigung des § 13 
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