144 Zweiter Teil. Lande!. VI. Landlungsgehilfe und Landlungslehrling.
die Verhandlungen, die sein Komprador führt, nicht oder doch nur höchst unzureichend
zu kontrollieren vermag, so ist er fast hilflos seinem chinesischen Angestellten aus-
geliefert. Daß so ohne sein Wissen manche Vereinbarungen getroffen werden, die wohl
im Interesse des Kompradors, nicht oder doch nur zum geringeren Teil in demjenigen
des fremden Kaufmanns liegen, dürfte für jeden, der auch nur einen oberflächlichen
Einblick in den Charakter der Chinesen gewonnen hat, unzweifelhaft sein. Diese
Gebundenheit wird dadurch noch unangenehmer, daß der fremde Kaufmann, der nicht
in der Lage ist, seinem Angestellten in die Karten zu sehen, es doch sehr oft nicht
verhindern kann, daß dieser ihm in die Karten sieht.
Dazu kommen endlich als ein weiteres Moment, das dem chinesischen Angestellten
in China eine ganz besondere Stellung verschafft, die Währungsverhältnisse des Landes.
China hat bekanntlich eigentlich Kupferwährung. Im Großhandel verbietet es sich
jedoch, mit den einzigen geprägten Münzen des Landes, den bekannten durchlochten
kupfernen Käsch, die nur einen Wert von 1 U Pfennig haben, zu arbeiten. Im Groß
handel tritt daher ein Rechnungsgeld — der früheren Mark Banko in Lamburg
vergleichbar — ein, nämlich ein bestimmtes Gewicht Silber von bestimmter Feinheit.
Dieser sogenannte Tael oder Liang (d. h. Anze), der täglich im Kurse sowohl deni
Kupfer als auch dem Golde gegenüber schwankt, ist also nicht ausgeprägt, sondern nur
vorgestellt, wird daher auch nicht gezählt, sondern gewogen. Er kommt in Sycee
genannten, schuhartig gegossenen Stücken Silber, auf denen eine öffentliche Prüfungs
behörde, der Kungku, den jedesmaligen Feingehalt in chinesischen Schriftzeichen mit
Tuschpinsel vermerkt, auf den Markt; von ihnen werden im Gebrauch beliebige Stücke
abgehackt; eine Wage ist daher für den chinesischen Großkaufmann unentbehrlicher als
ein Portemonnaie. Diese zwar urwüchsigen, doch nicht gerade einfachen Verhältnisse
werden noch dadurch stark kompliziert, daß die Rechnungseinheit des Taels nicht nur
in verschiedenen Provinzen, sondern auch an verschiedenen Orten innerhalb derselben
Provinz, ja sogar am selben Orte oft verschieden ist, und daß in Verbindung damit
die Kompetenz des Kungku vielfach enge territoriale Grenzen hat. Am das bunte
Bild zu vervollständigen, sei noch erwähnt, daß die Ausländer untereinander, sowie
im Kleinhandel mit Chinesen in den chinesischen Vertragshäfen sich überwiegend ein-
gefühtter Silbermünzen bedienen, die auch nur nach ihrem Metallwerte angenommen
und von Chinesen vielfach ebenso wie das ungemünzte Sycee-Silber behandelt werden.
Das waren früher spanische Karolus-Taler; das sind heute in buntem Gemisch
mexikanische Dollars, britische Dollars aus Bombay, japanische Ven und eine immer
wachsende Menge vielfach unterwertiger Dollars mannigfacher chinesischer Prägung.
Solche Verhältnisse sagen zwar dem phlegmatischen Rechengemüt eines Chinesen zu,
der das Wirrsal zu einer nie versagenden Quelle kleiner Profite zu machen weiß; sie
machen es aber dem fremden Kaufmann begreiflicherweise unmöglich, sich mit der
Einkassierung, mit der beständigen sorgsamsten Kontrolle des Feingehalts und des Gewichts
jedes Stückchen Silbers zu befassen, zu der eine genaue Kenntnis chinesischer Schrift
zeichen und chinesischer Geschäftsmanipulationen gehört, die er nicht besitzt, auch nicht
ausreichend sich zu beschaffen vermag. So fällt notwendigerweise das Kassa- und
Rechnungswesen innerhalb des Geschäfts eines fremden Kaufmanns zum großen Teile
dem Komprador zu oder dem ihm unterstellten sogenannten Schroff, der besonders mit
der Verwaltung der Kasse beaufttagt ist, und für den fremden Kaufmann löst sich
die ursprüngliche Buntheit auf in eine Reihe einfacher Forderungen an den Komprador
und in die Sorge, diese nie zu solchem Amfang anschwellen zu lassen, daß sie nicht
mehr durch die Kaution des Kompradors gedeckt sind. Aber auch hier wird die
Bequemlichkeit nur erkauft durch eine Minderung der wirtschaftlichen Machsstellung.
So vereinigt sich in den Länden des Kompradors, unter dem Zwange der Ver
hältnisse, eine große Machtfülle. Der chinesische Angestellte verwaltet selbständig die