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Capitel II.
Bestimmung- nach mit der convertiblen Banknote durch
aus auf einer Linie. Denn auch das inconvertible Pa
piergeld ersetzt das ¡Metallgeld nur in seiner Funktion
als Zahlmittel, nicht zugleich auch in seiner Funktion
als Umsatzmittel oder W erthmaass. Auch das incon
vertible Papiergeld ist daher seiner eigentlichen Na
tur nach nur ein Geldzeichen, kein Geld. Dies
gilt selbst dann noch, wenn in Folge der Emission
von inconvertiblem Papiergeld bereits alle Münze aus
dem Umlauf verschwunden, d. h. in dem betreifenden
Lande zu einer Waare geworden ist oder ein Agio
erlangt hat; denn auch dann dient das Papiergeld,
wie die Rückwirkung des Agio auf die Preise beweist,
noch immer nur auf Grund und nach Maassgabe seines
jeweiligen wirklichen Werth Verhältnisses zur Münze,
nicht aber auf Grund und nach Maassgabe seines
blosen „Nominalwerthes“, als Grundlage der Preisbe
stimmung, d. h. selbst dann belindet sich der eigent
liche Sitz der Kaufkraft oder die Huelle des W erthes
doch immer nur in der Münze, obwohl die letztere in
dem betreffenden Lande nicht mehr als Zahl mittel fun-
girt, also nur noch in der Vorstellung des Käufers
oder Verkäufers als Geld daselbst fortexistirt, selbst
dann ist das Papiergeld immer nur ein Geldzeichen
d. h. ein die Stelle des Geldes vertretendes, reprä-