die Gesamtbktriige anzilgcben.
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Vermögcnszuwachssteuergesetz
Anlage zu Muster 2.
L Kapitalvermögen nach dem Stande vom 30. Juni 1919.
SS
E
Soweit sich die Vermögenswerte nicht aus
dem Nenn- oder Kurswert oder dem Betrage
der geleisteten Zahlungen ergebe»,
kann sich das Vcrmögensverzcichnis aus
die tatsächlichen Mitteilungen beschränke»,
die zur Schätzung des Wertes beigebracht
werden könne».
Kapitalvermögen^).
1. Festverzinsliche Wertpapiere einschließlich
der Schuldbuchforderungen.
Bezeichnung des Wertpapiers
oder der
Schnldbuchsorderung
Zinsfuß
Nennbetrag des gesamten
Besitzes des in Spalte l
bezeichneten Wertpapiers
M.
Steuerkurs
oder'
Stenerwert
M.
11 S
S> j
Bemerkungen
1.
2.
Zusammen....
2. Wertpapiere mit Dividendenertrag.
Bezeichnung
des Wertpapiers
An
Aktie
letzt.
v.H.
Dividenden u.
nzins. sind im
Jahre verteilt
M.
Nennbetrag des gesamten
Besitzes des in Spalte 1
bezeichneten Wertpapiers
M.
Steuerkurs
oder
Steuerwert
M.
Gesamtwert
M.
Bemerkungen
1.
2.
Zusammen....
2 3. Sonstige Geschäftsanteile, z. B. bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Er-•=
werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Gewerkschaften, sowie Einlagen aus stillen
„ Gesellschaften, Konsortialbeteiligungen usw.
Bezeichnung der
Gesellschaft
Höhe der Beteiligung,
der Einlage oder des
Anteils
Im letzte
den anGe
Dividend
v. H.
n Jahre wurwinnanteilen,
usw. verteilt
M.
Berkaufswert
des Anteils
M.
Bemerkungen
a)
b)
Zusammen....
gj *) Die Aufstellung zu 1 und 2 erübrigt sich, wenn ein von der Bank aufgestelltes Depot-Verzeichnis
vorgelegt werden kann. In diesem Falle genügt die Angabe des Gesamtwerts der
Papiere unter Bezugnahme auf das oder die Depotverzeichnisse.
Ob ein Kapital in in- oder ausländischen Werten angelegt ist, macht keinen Unterschied,'
auch Aktien einer ausländischen Aktiengesellschaft müssen ausgesührt werden; ebenso ist es belanglos,
ob das Kapitalvermögen selbst sich im Inland oder Ausland befindet.