Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Ausführüngsbestimmungen. Muster 7—11. 
469 
(Mus gelbem Papier.) 
Muster 11 
(Ausführüngsbestimmungen § 33) 
, den 19 
An 
(Bezeichnung der Annahmestelle) 
in 
Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse. 
Die in dem nachstehenden Verzeichnis aufgeführten Schuldverschreibungen und 
Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs sollen für die Ent 
richtung von Kriegsabgabe an Zahlungs Statt gegeben werden. Indem ich — wir — 
die Stücke^nebst den dazugehörigen Zinsscheinen und Zinserneuerungsscheinen hiermit 
zur Verwertung für Rechnung des Reichs einreichet»), ersuchetn) ich — wir — um 
Zusendung einer Bescheinigung gemäß §34 der Ausführungsbestimmungen zum 
Gesetz über eine Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs an mich — uns — für 
' in —- 
Beweismittel für den Erwerb von Kriegsanleihestücken 
durch eigene Zeichnung, 
aus dem Nachlaß eines Verstorbenen von Todes wegen, 
von einer offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft 
m b. H. oder Genossenschaft als deren Gesellschafter oder Genosse sind 
beigefügt <§33 Abs. 5 der Ausführüngsbestimmungen).-) 
Der Steuerbescheid ist mir — uns — am zugestellt worden. 
(Name oder Firma) .... 
(Stand) 
(Wohnort, Strotze und 
Hausnummer) 
Verzeichnis 
der für die Entrichtung von Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse de<s) 
in an Zahlungs Statt eingereichten Wertpapiere. 
Serie 
Lit. 
Nr. 
Gattung der Wertpapiere 
Fälligkeitstag des 
zuerst fälligen 
Zinsscheins 
Nennwert 
M. 
C 
192 340 
fünfproz. Schuldverschr. 
1. Oktober 1919 
10 000 
IX 1914 
B 
85 470 
fünfproz. Schatzanw. 
2. Januar 1920 
20 000 
IV 1916 
D 
46 584 
viereinhalbpr. Schatzanw. 
2. Januar 1920 
20 000 
l ) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
	        
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