Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Ausführüngsbestimmungen.  Muster  7—11.

469

(Mus  gelbem  Papier.)

Muster  11
(Ausführüngsbestimmungen  §  33)

,  den  19

An
(Bezeichnung  der  Annahmestelle)

in

Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachse.
Die  in  dem  nachstehenden  Verzeichnis  aufgeführten  Schuldverschreibungen  und
Schatzanweisungen  der  Kriegsanleihen  des  Deutschen  Reichs  sollen  für  die  Entrichtung ­
  von  Kriegsabgabe  an  Zahlungs  Statt  gegeben  werden.  Indem  ich  —  wir  —
die  Stücke^nebst  den  dazugehörigen  Zinsscheinen  und  Zinserneuerungsscheinen  hiermit
zur  Verwertung  für  Rechnung  des  Reichs  einreichet»),  ersuchetn)  ich  —  wir  —  um
Zusendung  einer  Bescheinigung  gemäß  §34  der  Ausführungsbestimmungen  zum
Gesetz  über  eine  Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachs  an  mich  —  uns  —  für
'  in  —-Beweismittel
  für  den  Erwerb  von  Kriegsanleihestücken
durch  eigene  Zeichnung,
aus  dem  Nachlaß  eines  Verstorbenen  von  Todes  wegen,
von  einer  offenen  Handelsgesellschaft,  Kommanditgesellschaft,  Gesellschaft
m  b.  H.  oder  Genossenschaft  als  deren  Gesellschafter  oder  Genosse  sind
beigefügt  <§33  Abs.  5  der  Ausführüngsbestimmungen).-)
Der  Steuerbescheid  ist  mir  —  uns  —  am  zugestellt  worden.

(Name  oder  Firma)  ....
(Stand)
(Wohnort,  Strotze  und
Hausnummer)

Verzeichnis

der  für  die  Entrichtung  von  Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachse  de<s)
in  an  Zahlungs  Statt  eingereichten  Wertpapiere.

Serie

Lit.

Nr.

Gattung  der  Wertpapiere

Fälligkeitstag  des
zuerst  fälligen
Zinsscheins

Nennwert
M.

C

192  340

fünfproz.  Schuldverschr.

1.  Oktober  1919

10  000

IX  1914

B

85  470

fünfproz.  Schatzanw.

2.  Januar  1920

20  000

IV  1916

D

46  584

viereinhalbpr.  Schatzanw.

2.  Januar  1920

20  000

l )  Nichtzutreffendes  ist  zu  streichen.
            
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