Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Ausführungsbestimmungen. Muster 18 und 14. 
473 
(Aus gelbem Papier! Muster 14 
(Ausführungsbesttmmungen § 34) 
Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse 
Bescheinigung 
Von der Schuldbuchforderung (Sproz. Kriegsanleihen des Deutschen Reichs) des 
(Name! 
(Firma! 
(Wohnort! 
(Sitz! 
ist auf das Konto der Reichskasse für Kriegsabgabe vom Bermögenszuwachse nach 
stehender Gesamtbetrag übertragen worden. 
Der Nachweis, daß der höhere Kurs des § 27 der Ausführungsbestimmnngen 
bei Berechnung des Annahmewerts zu berücksichtigen war, ist bezüglich der in Spal 
ten 5—7 verrechneten Beträge erbracht worden. 
Zum Steuerkurse vom 
30. 6.1919 
Zum Kurse nach § 27 
derAusführungsbestimmungen 
Zinsenlauf 
Gesamt 
nenn 
wert 
Annahme 
wert für je 
loom. 
Nennwert 
Gesamt- 
an- 
nahme- 
wert 
Gesamt- 
nenn- 
wert 
Annahme 
wert für je 
100 M. 
Nennwert 
Gesamt- 
an- 
nahme- 
wert 
M. 
M. 
M. |$f. 
M. 
M. 
M. !Pf. 
1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
mit Zinsen vom 1. 7.19 ab .... 
78,25 
101,25 
„ „ „ 1. 10. 19 „ .... 
77,oo 
100,00 
„ „ „ 2. 1. 20 „ .... 
75,75 
98,75 
„ „ „ 1. 4. 20 „ .... 
74,50 
97,50 
Zusammen .... 
insgesamt sSpalten 4 + 7) M., 
in Worten Mark Pfg. 
Berlin, den 192 
(Stempel) 
Die ReichSschuldcnverwaltung 
(Unterschrift! 
Diese Bescheinigung ist der für die Erhebung der Kriegsabgabe zuständigen 
Stelle zu übergeben und gilt für den oben berechneten Betrag als bare Zahlung. 
Für den Betrag von M Pf. auf die Kriegsabgabe vom 
Vermögenszuwachse verrechnet. 
Einnahmebuch 19 Nr 
(Hebestelle! • 
(Unterschrift! -
	        
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