Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

474  Bermögenszuwachssteuergesetz.

Muster  15  <Auf  gelbem  Papier»
iTusführungsbestimmungen  §  37)
iBorderseite»
Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachse.
Antrag
Auf  die  unter  9ir.  des  Sollbuchs,  9fr.  des  Einnahmebuchs
bereinnahmte  Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachse  sind  M.
herauszuzahlen,  davon  M.  in  bar  und  M.
in  Kriegsanleihe,  soweit  dies  nach  der  Stückelung  möglich  ist.  Bei  der  Bezahlung
der  Kriegsabgabe  sind  in  Anrechnung  genommen  worden:
a)  zum  Steuert» rse:
1.  fünfprozentige  Schuldverschreibungen  und  Schuldbuchfordernngen
der  Kriegsanleihen  im  Annahmewerte  von  M.  Pf.
2.  fünfprozentige  Schatzanweisungen  der  1.  Kriegsanleihe  im  Annahmewerte ­
  von  „  „
3.  fünfprozentige  Schatzanweifungen  der  2.  Kriegsanleihe  im  Annahmewerte ­
  von  „  „
4.  fünfprozentige  Schatzanweifungen  der  3.  Kriegsanleihe  im  Annahmewerte ­
  von  „  „
5.  viereinhalbprozentige  Schatzanweifungen  der  6.,  7.,  8.  und  9.
Kriegsanleihe  im  Annahmewerte  von  „
6.  viereinhalbprozentige  Schatzanweisungen  der  4.  und  5.  Kriegsanleihe ­
  im  Annahmewertc  von  „  „
b)  zum  höheren  Kurse:
1.  fünfprozentige  Schuldverschreibungen  und  Schuldbuchforderungen
der  Kriegsanleihen  im  Annahmewerte  von  M.  Pf.
2.  fünfprozentige  Schatzanweisungen  der  1.  Kriegsanleihe  im  Annahmewerte ­
  von  „  „
3.  fünfprozentige  Schatzanweisungen  der  2.  Kriegsanleihe  im  Annahmewerte ­
  von  „  „
4.  fünfprozentige  Schatzanweifungen  der  3.  Kriegsanleihe  im  Annahmewerte ­
  von  „  „
5.  viereinhalbprozentige  Schatzanweisungen  der  6.,  7-,  8.  und  9.
Kriegsanleihe  im  Annahmewerte  von  „  „
6.  viereinhalbprozentige  Schatzanweisungen  der  4.  und  5.  Kriegsanleihe ­
  im  Annahmewerte  von  „  „
Wir  beantragen,  uns  die  zur  Herauszahlung  erforderlichen  Wertpapiere  unter
lvfitteilung  des  Annahmewerts  zu  überweisen.
Da  es  sich  um  Beseitigung  einer  Überzahlung  handelt,  kommt  eine  bare  Herauszahlung ­
  auf  die  in  Anrechnung  genommenen  Wertpapiere  —  Buchforderungen ­
  —  nicht  in  Frage.  Der  Wert  der  auszureichenden  Wertpapiere  —  Buchforderungen ­
  —  wird  deshalb  höher  sein  müssen,  als  der  in  Kriegsanleihe  zu  erstattende
Betrag  von  M?>.
Die  auszureichenden  Wertpapiere  sind  bis  zu  dem  Gesamtbeträge  der  zum
Steuerkurse  erfolgten  Anrechnungen  (a)  zu  diesem,  darüber  hinaus  zum  höheren
Kurse  (§  27  der  Ausführungsbestimmungen)  zu  berechnen.
,  den  .*52  19  .

An

das  Landesfinanzamt
in

Lebestelle
(Unterschrift)

*)  Nichtzutrcffendensalls  ist  dieser  Absatz  zu  streichen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.