VoUzugSanweisung. Muster C, P und F.
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Muster F
«Artikel 18 Abs. 1)
Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs nach dem
Gesetze vom 10. September 1919
Stenerliste Nr Crt:
Abgabepflichtiger: in:
Berechnung der Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs und der
Kriegssteuer 1916 nebst Zuschlag
I. Anfaugsvermögcn
1. Bei der ^Besitzsteuerl Veranlagung ist das Vermögen nach dem Stande
vom 1. Januars oder dem maßgebenden späteren Zeitpunkte «chtskrMg
2 $ie 8 ffFeststellung ist^aus Grund eines Rechtsirrtums (§ i
3. iü'b« W.»
mögen anderweit festzustellen auf . . ... ■
4 Auf Grund des § 2 des Gesetzes über Steuernachstcht ist
' das Anfangsvermögen zu berichtigen auf . . . - • • - -
5. Nach den Vorschriften des Besitzsteuergesetzes wird das An
fangsvermögen festgestellt auf 1 ):
Grundvermögen A chl'
Betriebsvermögen A A-
Kapitalvermögen . . . JJt
Summe Ni Pf-
M Pf.
M Pf-
.. Pf-
... Pf.
M.
. M.
gekürzt um abzugssähige Schulden und
Lasten im Betrage von •••• JJ£ +’'• "
6. Das Anfangsvermögen beträgt abgerundet
II. Endvermögen
1. An dem nach §5 des Gesetzes maßgebenden Sttchtag Bettug:
das Grundvermögen
das Betriebsvermögen
das Kapitalvermögen
. M. ..
. M. ..
Pf.
Pf-
M Pf-
hiervon sind zu kürzen an abzugsfähigen Schulden und
Lasten ■ •
so daß das Endvermögen sich berechnet auf
2. Von dem Betrage Pos. 1 sind abzuziehen:
"M ~W
W Pf.
a) nach ? 6 Nr. 1 .
b)
C)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
k)
l)
j 6
§6
§6
16
§6
§6
§6
§6
§6
57
2 .
3 .
4 .
5 .
6 .
7 .
8 .
9 .
10 .
. M Pf.
. M.
Pf.
i) Nur auszufüllen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Satz 2 der Ausf.-
Bestimmungen.