Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

VoUzugSanweisung. Muster C, P und F. 
485 
Muster F 
«Artikel 18 Abs. 1) 
Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs nach dem 
Gesetze vom 10. September 1919 
Stenerliste Nr Crt: 
Abgabepflichtiger: in: 
Berechnung der Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs und der 
Kriegssteuer 1916 nebst Zuschlag 
I. Anfaugsvermögcn 
1. Bei der ^Besitzsteuerl Veranlagung ist das Vermögen nach dem Stande 
vom 1. Januars oder dem maßgebenden späteren Zeitpunkte «chtskrMg 
2 $ie 8 ffFeststellung ist^aus Grund eines Rechtsirrtums (§ i 
3. iü'b« W.» 
mögen anderweit festzustellen auf . . ... ■ 
4 Auf Grund des § 2 des Gesetzes über Steuernachstcht ist 
' das Anfangsvermögen zu berichtigen auf . . . - • • - - 
5. Nach den Vorschriften des Besitzsteuergesetzes wird das An 
fangsvermögen festgestellt auf 1 ): 
Grundvermögen A chl' 
Betriebsvermögen A A- 
Kapitalvermögen . . . JJt 
Summe Ni Pf- 
M Pf. 
M Pf- 
.. Pf- 
... Pf. 
M. 
. M. 
gekürzt um abzugssähige Schulden und 
Lasten im Betrage von •••• JJ£ +’'• " 
6. Das Anfangsvermögen beträgt abgerundet 
II. Endvermögen 
1. An dem nach §5 des Gesetzes maßgebenden Sttchtag Bettug: 
das Grundvermögen 
das Betriebsvermögen 
das Kapitalvermögen 
. M. .. 
. M. .. 
Pf. 
Pf- 
M Pf- 
hiervon sind zu kürzen an abzugsfähigen Schulden und 
Lasten ■ • 
so daß das Endvermögen sich berechnet auf 
2. Von dem Betrage Pos. 1 sind abzuziehen: 
"M ~W 
W Pf. 
a) nach ? 6 Nr. 1 . 
b) 
C) 
d) 
e) 
f) 
g) 
h) 
i) 
k) 
l) 
j 6 
§6 
§6 
16 
§6 
§6 
§6 
§6 
§6 
57 
2 . 
3 . 
4 . 
5 . 
6 . 
7 . 
8 . 
9 . 
10 . 
. M Pf. 
. M. 
Pf. 
i) Nur auszufüllen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Satz 2 der Ausf.- 
Bestimmungen.
	        
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