Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

VoUzugSanweisung.  Muster  C,  P  und  F.

485

Muster  F
«Artikel  18  Abs.  1)
Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachs  nach  dem
Gesetze  vom  10.  September  1919
Stenerliste  Nr  Crt:
Abgabepflichtiger:  in:
Berechnung  der  Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachs  und  der
Kriegssteuer  1916  nebst  Zuschlag
I.  Anfaugsvermögcn
1.  Bei  der  ^Besitzsteuerl  Veranlagung  ist  das  Vermögen  nach  dem  Stande
vom  1.  Januars  oder  dem  maßgebenden  späteren  Zeitpunkte  «chtskrMg
2  $ie 8 ffFeststellung  ist^aus  Grund  eines  Rechtsirrtums  (§  i
3.  iü'b«  W.»
mögen  anderweit  festzustellen  auf  .  .  ...  ■
4  Auf  Grund  des  §  2  des  Gesetzes  über  Steuernachstcht  ist
'  das  Anfangsvermögen  zu  berichtigen  auf  .  .  .  -  •  •  -  -
5.  Nach  den  Vorschriften  des  Besitzsteuergesetzes  wird  das  Anfangsvermögen ­
  festgestellt  auf 1 ):
Grundvermögen  A  chl'
Betriebsvermögen  A  A-Kapitalvermögen
  .  .  .  JJt
Summe  Ni  Pf-M

  Pf.
M  Pf-..
  Pf-...
  Pf.

M.

.  M.

gekürzt  um  abzugssähige  Schulden  und
Lasten  im  Betrage  von  ••••  JJ£  +’'•  "
6.  Das  Anfangsvermögen  beträgt  abgerundet
II.  Endvermögen
1.  An  dem  nach  §5  des  Gesetzes  maßgebenden  Sttchtag  Bettug:
das  Grundvermögen
das  Betriebsvermögen
das  Kapitalvermögen

.  M.  ..
.  M.  ..

Pf.
Pf-M

  Pfhiervon

  sind  zu  kürzen  an  abzugsfähigen  Schulden  und
Lasten  ■  •
so  daß  das  Endvermögen  sich  berechnet  auf
2.  Von  dem  Betrage  Pos.  1  sind  abzuziehen:

"M  ~W

W  Pf.

a)  nach  ?  6  Nr.  1  .

b)
C)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
k)
l)

j  6
§6
§6
16
§6
§6
§6
§6
§6
57

2  .
3  .
4  .
5  .
6  .
7  .
8  .
9  .
10  .

.  M  Pf.

.  M.

Pf.

i)  Nur  auszufüllen  bei  Vorliegen  der  Voraussetzungen  des  §  12  Abs.  1  Satz  2  der  Ausf.-Bestimmungen.

            
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