Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Strutz, Bermögenszuwachs und Kriegsabgabe. 
Finanzamt 
Muster 2 
(Ausführungsbestimmungen § 3) 
Kriegsabgabe 1919 
Steuerliste B (Gesellschaften) 
des Finanzamts in 
Laufende Nummer 
Bezeichnung und Sitz 
der Gesetischast 
(Bei ausländischen 
Gesellschaften auch 
Ort der im Beran- 
lagungsbezirke be- 
sindlichen Betriebs- 
stätte u. dgl.) 
Die erste 
Aufforde 
rung zur 
Wgabe der 
Steuer« 
erstärung ist 
zugestellt am 
Die Frist 
ist ver 
längert 
Bis: 
Eine zweite 
Aufforde 
rung mit 
Straf 
androhung 
ist zugestellt 
worden am: 
Eine Straf 
verfügung 
und wieder 
holte Auf 
forderung 
ist zugestellt 
worden am: 
Die 
Steuer 
erklärung 
ist einge 
gangen 
am: 
Durch 
schnittlicher 
früherer 
Geschäfts 
gewinn 
gemäß 
z 16 des 
Gesetzes 
M, 
Geschäftsgewinn 
in dem 
fünften Kriegs 
geschäftsjahr 
191./m. 
M. 
a) Mehreinnahme aus Ak 
tien oder Anteilen einer 
anderen Gesellschaft der 
im § 14 b. Ges. Bezeichne 
ten Art, von der die Gesell 
schaft mehr als ein Fünftel 
aller Aktien ob. Anteile be 
sitzt,in dem fünften Kriegs 
geschäftsjahr 191. /191. 
b) Etwaiger Minderge 
winn (§ 19 des Gesetzes) 
M. 
1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
8 
9 
10 
a) 
b) 
Nach ABrechnung der 
Mehreinnahme in 
Spalte 10a und des 
Mind ergewinns in 
Spalte 10 b vom Ge- 
schästsgewtnn in der 
Spalte 9 Bleibt ein 
Geschäftsgewinn in 
io dem sünftenKriegsge- 
M schäftsjahr 191./191. 
M. 
Nach ABrechnung des Betrags 
in Spalte 8 von dem Betrag 
in Spalte 11 Bleibt ein Mehr 
gewinn in dem fünften Krtegs- 
geschäftsjahr 191./191. 
M. 
Die 
Kriegs« 
abgäbe 
Beträgt 
M. 
Bon dem Betrag 
in Spalte 8 
Zuschlag 
wegen ver 
späteter 
Abgabe der 
Steuer 
erklärung 
M. I Pf. 
Gesamt 
betrag der 
Spalten 
15 + 16 
M. >Pf. 
Des 
Sollbuchs 
Bemerkungen 
Bleiben ge 
mäß § 26 
des Gesetzes 
unerhoben 
M. 
sind zu 
erheben 
M. 
1 
# 
N 
s 
1 
ä 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
18 
19 
Aussührungsbestimmungen. Muster 1 und 2. 513 
(Sink Seite) (Rechte Seite)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.