Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Kriegsabgabegesetz  1919.

Muster  5,  Steuerbescheid
für  Gesellschaften
<AuSführungSbestimmungen  $  24)
Finanzamt

Nr  der  Stcuerliste  B
Nr  des  Kriegsabgabe  ISIg-Sollbuchs

Bei  allen  Zahlungen  und  Eingaben  anzugeben

Kriegsabgabe  für  das  Rechnungsjahr  1919
Auf  Grund  des  Gesetzes  über  eine  außerordentliche  Kriegsabgabe  für  das  Rechnungsjahr ­
  1919  vom  10.  Sept.  1919  wird  die  von  Ihnen  zu  zahlende  Kriegsabgabe
auf  M  Pf.  festgesetzt.
Der  Festsetzung  dieses  Bekags  liegt  folgende  Berechnung  zugrunde:

Wegen  der  verspäteten  Abgabe  der  Steuererklärung  ist  gegen  Sie  ein  Zuschlag
von  .  vom  Hundert  festgesetzt  worden.
-  Die  Kriegsabgabe  ist  binnen  drei  Monaten  nach  Zustellung  des  Steuerbescheids

zu  entrichten.
Bei  Entrichtung  der  Kriegsabgabe  werden  Schuldverschreibungen.  Schuldbuchforderungen ­
  und  Schatzanweisungen  der  Kriegsanleihen  des  Deutschen  Reichs  an
Zahlungs  Statt,  und  zwar  zu  den  auf  den  30.  Juni  1919  festgesetzten  Steuerkursen,

uuutuvimutu.  .  .
Weisen  Sie  nach  (vgl.  §§35ff.  der  Ausführungsbesümmungen  zum  Gesetz  über
eine  außerordentliche  Kriegsabgabe  für  das  Rechnungsjahr  1919),  daß  Sie  die  an
Zahlungs  Statt  hingegebenen  Schuldverschreibungen,  Schuldbuchforderungen  oder
Schatzanweisungen  infolge  einer  Zeichnung  von  Kriegsanleihe  erhalten  haben,  so
werden  die  sünfprozentigen  Schuldverschreibungen,  Schuldbuchforderungen  und
Schatzanweisungen  sowie  die  viereinhalbprozentigen  Schatzanweisungen  der  sechsten,
siebenten,  achten  und  neunten  Kriegsanleihe  mit  Zinsenlauf  vom  1.  Oktober  1919
ab  zum  Nennwert,  die  viereinhalbprozentigen  Schatzanweisungen  der  vierten  und
fünften  Kriegsanleihe  unter  Zugrundelegung  des  gleichen  Zinsenlaufs  zum  Werte
von  96,50  für  je  100  M.  Nennwert  an  Zahlungs  Statt  angenommen.  Dies  gilt
auch  dann,  wenn  Sie  nachweisen,  daß  Sie  die  an  Zahlungs  Statt  hingegebenen
Schuldverschreibungen,  Schuldbuchforderungen  oder  Schatzanweisungen  aus  dem
Nachlaß  eines  Verstorbenen  von  Todes  wegen  erworben  oder  von  einer  offenen
Handelsgesellschaft,  Kommanditgesellschaft,  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  oder
Genossenschaft,  als  deren  Gesellschafter  oder  Genosse  empfangen  haben  und  der
Erblasser,  die  Gesellschaft  oder  Genossenschaft  diese  Schuldverschreibungen,  Schuldbuchforderungen ­
  oder  Schatzanweisungen  infolge  einer  Zeichnung  von  Kriegsanleihe
erhalten  hat  oder  die  Zeichnung  für  eine  Erbengemeinschaft  erfolgt  ist,  an  der  Sie
beteiligt  waren.  Das  gleiche  gilt  ferner  dann,  wenn  Sie  von  einer  Genossenschaft
als  deren  Mitglied  die  Schuldverschreibungen,  Schuldbuchforderungen  oder  Schatzanweisungen ­
  käuflich  erworben  haben,  sofern  der  dafür  entrichtete  Erwerbspreis
nicht  den  Betrag  Ihres  am  1.  Oktober  1919  vorhandenen  Guthabens  überstiegen
und  die  Genossenschaft  die  Schuldverschreibungen,  Schuldbuchforderungen  oder
Schatzanweisungen  infolge  einer  Zeichnung  erworben  hat.

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