Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Kriegsabgabegesetz  1919,

Muster  4,  Steuerbescheid
für  Einzelpersonen

<Aussührungsbestimmungen  §  24)

Finanzamt

Nr,
Nr,

der  Steuerliste  A
des  Kriegsabgabe-1S19-Sollbuchs

|  Bei  allen  Zahlungen  und  Eingaben  anzugeben

Kriegsabgabe  für  das  Rechnungsjahr  1919
Auf  Grund  des  Gesetzes  über  eine  außerordentliche  Kriegsabgabe  für  das  Rechfestgesetzt. ­


Dieser  Betrag  ist  berechnet  worden:
von  einem  abgabepflichtigen  Mehreinkommen  von  M.,
und  zwar  aus  Kriegseinkommen  nach  der  Veranlagung  für

Friedenseinkommen  für  bzw.  mindestens

Unterschied  abgerundet

Die  Kriegsabgabe  ist  binnen  drei  Monaten  nach  Zustellung  des  Steuerbescheids
5 e {  zu  entrichten.
Bei  Entrichtung  der  Kriegsabgabe  werden  Schuldverschreibungen,  Schuldbuchforderungen
  und  Schatzanweisungen  der  Kriegsanleihen  des  Deutschen  Reichs  an
Zahlungs  Statt,  und  zwar  zu  den  auf  den  30.  Juni  1919  festgesetzten  Steuerkursen,
angenommen.  ,
Weisen  Sie  nach  <vgl.  §§  35  ff.  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz  über
eine  außerordentliche  Kriegsabgabe  für  das  Rechnungsjahr  1919),  daß  Sie  oder  im
Falle  des  §  11  des  Ges.  Ihre  Ehefrau  die  an  Zahlungs  Statt  hingegebenen  Schuldveüchreibuugen,
  Schuldbuchforderungen  oder  Schatzanweisungen  infolge  einer
Zeichnung  von  Kriegsanleihe  erhalten  haben,  so  werden  die  fünfprozenttgen  Schuldverschreibungen, ­
  Schuldbuchforderungen  und  Schatzanweisungen  der  Kriegsanleihen
des  Deutschen  Reichs  sowie  die  viereinhalbprozentigen  Schatzanweisungen  der  sechsten,
siebenten,  achten  und  neunten  Kriegsanleihe  mit  Zinsenlauf  vom  1.  Olt.  1919  ab
zum  Nennwert,  die  viereinhalbprozentigen  Schatzanweisungen  der  vierten  und  fünften
Kriegsanleihe  unter  Zugrundelegung  des  gleichen  Zinsenlaufs  zum  Werte  von  96,50
für  je  100  M.  Nennwert  an  Zahlungs  Statt  angenommen.  Dies  gilt  auch  dann,
wenn  Sie  nachweisen,  daß  Sie  oder  im  Falle  des  §  11  des  Ges.  Ihre  Ehefrau  die
an  Zahlungs  Statt  hingegebenen  Schuldverschreibungen,  Schuldbuchforderungen  oder
Schatzanweisungen  aus  dem  Nachlaß  eines  Verstorbenen  von  Todes  wegen  erworben
oder  von  einer  offenen  Handelsgesellschaft,  Kommanditgesellschaft,  Gesellschaft  mit
beschränkter  Haftung  oder  Genossenschaft  als  deren  Gesellschafter  oder  Genosse  empfangen ­
  haben  und  der  Erblasser,  die  Gesellschaft  oder  Genossenschaft  diese  Schuldverschreibungen, ­
  Schuldbuchforderungen  oder  Schatzanweisungen  infolge  einer
Zeichnung  von  Kriegsanleihe  erhalten  hat  oder  die  Zeichnung  für  eine  Erbengemeinschaft ­
  erfolgt  ist,  an  der  Sie  beteiligt  waren.  Das  gleiche  gilt  ferner  dann,  werkn  Sie
von  einer  Genossenschaft  als  deren  Mitglied  die  Schuldverschreibungen,  Schuldbuchforderungen ­
  oder  Schatzanweisungen  käuflich  erworben  haben,  sofern  Sie  die  Mitgliedschaft ­
  vor  dem  16.  Aug.  1919  erlangt  haben,  der  dafür  entrichtete  Erwerbspreis

An....
            
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