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Kriegsabgabegesetz 1919,
Muster C
(Artikel 8 Abs, 1)
Finanzamt
Sie sind der Ihnen zugestellten Auffordemng zur Abgabe der vorgeschriebenen
Steuererklärung — für d von Ihnen vertretenen
— für die Veranlagung
zur außerordentlichen Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 bis heute nicht
nachgekommen.
Sie werden ersucht, nunmehr längstens innerhalb Tagen, vom
Tage der Zustellung dieser Verfügung ab gerechnet, die Steuererklärung nach dem
beiliegenden Vordruck bei dem unterzeichneten Finanzamt schriftlich abzugeben. Die
Einsendung der schriftlichen Erklärung durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf
Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibbriefs.
Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird eine Geldstrafe von
Mark gegen Sie festgesetzt werden, an deren Stelle für den Fall des
Unvermögens eine Haftstrafe von Tagen tritt; auch kann der von
Ihnen vertretenen Gesellschaft ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der festzusetzenden Kriegs
abgabe auferlegt werden.
, am 19
Das Finanzamt
An
in
Muster P
(Artikel 9 Abs, 3)
Außerordentliche Kriegsabgabe für das
Rechnungsjahr 1919
, am 192
An
in
Die Veranlagungsbehörde trägt Bedenken, den in der
Steuererklärung
als Geschäftsgewinn für das fünfte Kriegsgeschäftsjahr angegebenen Betrag der
Berechnung des Mehrgewinns zugrunde zu legen. Sie beanstandet insbesondere
die Höhe der aus dem Jahresabschlüsse für das fünfte Kriegsgeschäftsjahr ersicht
lichen Abschreibungen. Auch wird das auf der Schuldenseite der Bilanz eingestellte
Konto für
beanstandet).
Es wird Ihnen anheimgegeben, sich bis zum
hierzu zu äußern.
Das Finanzamt
192
') Nichtzutreffendes ist zu durchstreichen.