Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Kriegsabgabegesetz  1919,

Muster  C
(Artikel  8  Abs,  1)
Finanzamt

Sie  sind  der  Ihnen  zugestellten  Auffordemng  zur  Abgabe  der  vorgeschriebenen
Steuererklärung  —  für  d  von  Ihnen  vertretenen
—  für  die  Veranlagung
zur  außerordentlichen  Kriegsabgabe  für  das  Rechnungsjahr  1919  bis  heute  nicht
nachgekommen.
Sie  werden  ersucht,  nunmehr  längstens  innerhalb  Tagen,  vom
Tage  der  Zustellung  dieser  Verfügung  ab  gerechnet,  die  Steuererklärung  nach  dem
beiliegenden  Vordruck  bei  dem  unterzeichneten  Finanzamt  schriftlich  abzugeben.  Die
Einsendung  der  schriftlichen  Erklärung  durch  die  Post  ist  zulässig,  geschieht  aber  auf
Gefahr  des  Absenders  und  deshalb  zweckmäßig  mittels  Einschreibbriefs.
Wenn  Sie  dieser  Aufforderung  nicht  nachkommen,  wird  eine  Geldstrafe  von
Mark  gegen  Sie  festgesetzt  werden,  an  deren  Stelle  für  den  Fall  des
Unvermögens  eine  Haftstrafe  von  Tagen  tritt;  auch  kann  der  von
Ihnen  vertretenen  Gesellschaft  ein  Zuschlag  bis  zu  10  v.  H.  der  festzusetzenden  Kriegsabgabe ­
  auferlegt  werden.
,  am  19
Das  Finanzamt
An

in

Muster  P
(Artikel  9  Abs,  3)
Außerordentliche  Kriegsabgabe  für  das
Rechnungsjahr  1919
,  am  192
An

in

Die  Veranlagungsbehörde  trägt  Bedenken,  den  in  der
Steuererklärung
als  Geschäftsgewinn  für  das  fünfte  Kriegsgeschäftsjahr  angegebenen  Betrag  der
Berechnung  des  Mehrgewinns  zugrunde  zu  legen.  Sie  beanstandet  insbesondere
die  Höhe  der  aus  dem  Jahresabschlüsse  für  das  fünfte  Kriegsgeschäftsjahr  ersichtlichen ­
  Abschreibungen.  Auch  wird  das  auf  der  Schuldenseite  der  Bilanz  eingestellte
Konto  für

beanstandet).
Es  wird  Ihnen  anheimgegeben,  sich  bis  zum

hierzu  zu  äußern.
Das  Finanzamt

192

')  Nichtzutreffendes  ist  zu  durchstreichen.
            
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