Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Kriegsabgabegesetz 1919, 
Muster C 
(Artikel 8 Abs, 1) 
Finanzamt 
Sie sind der Ihnen zugestellten Auffordemng zur Abgabe der vorgeschriebenen 
Steuererklärung — für d von Ihnen vertretenen 
— für die Veranlagung 
zur außerordentlichen Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 bis heute nicht 
nachgekommen. 
Sie werden ersucht, nunmehr längstens innerhalb Tagen, vom 
Tage der Zustellung dieser Verfügung ab gerechnet, die Steuererklärung nach dem 
beiliegenden Vordruck bei dem unterzeichneten Finanzamt schriftlich abzugeben. Die 
Einsendung der schriftlichen Erklärung durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf 
Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibbriefs. 
Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird eine Geldstrafe von 
Mark gegen Sie festgesetzt werden, an deren Stelle für den Fall des 
Unvermögens eine Haftstrafe von Tagen tritt; auch kann der von 
Ihnen vertretenen Gesellschaft ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der festzusetzenden Kriegs 
abgabe auferlegt werden. 
, am 19 
Das Finanzamt 
An 
in 
Muster P 
(Artikel 9 Abs, 3) 
Außerordentliche Kriegsabgabe für das 
Rechnungsjahr 1919 
, am 192 
An 
in 
Die Veranlagungsbehörde trägt Bedenken, den in der 
Steuererklärung 
als Geschäftsgewinn für das fünfte Kriegsgeschäftsjahr angegebenen Betrag der 
Berechnung des Mehrgewinns zugrunde zu legen. Sie beanstandet insbesondere 
die Höhe der aus dem Jahresabschlüsse für das fünfte Kriegsgeschäftsjahr ersicht 
lichen Abschreibungen. Auch wird das auf der Schuldenseite der Bilanz eingestellte 
Konto für 
beanstandet). 
Es wird Ihnen anheimgegeben, sich bis zum 
hierzu zu äußern. 
Das Finanzamt 
192 
') Nichtzutreffendes ist zu durchstreichen.
	        
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