Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Vollzugsanweisung. Muster C, D und E. 
Muster E 
lArtikel 28) 
Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919. 
Kriegsabgabe 1919 
Steuerliste b Nr x>rt 
Berechnung 
des Mehrgewinns und der Kriegsabgabe 1919 der Gesellschaften: 
Bezeichnung der Gesellschaft 
Das eingezahlte Grund- oder Stammkapital betrug bei Beginn des fünften Kriegs 
geschäftsjahrs M. Infolge Vermehrung des eingezahlten Grund 
oder Stammkapitals während des fünften Kriegsgeschäftsjahrs sind der Gesellschaft 
durch Neueinzahlungen tatsächlich zugeflossen M. am 
M. am 
M. am 
Das fünfte Kriegsgeschäftsjahr umfaßt die Zeit vom 
bis 
I. Durchschnittlicher früherer Geschäftsgewinn (Friedensgewinn) 
a ) M Pf. durchschnittlicher früherer Geschäftsgewinn (Friedens- 
gewinn § 16 Abs. 1 des Ges.) nach der endgültigen Be 
rechnung für die Kriegsabgabe 1916 oder 
b) M Pf. Mindestbetrag des durchschnittlichen früheren Geschäfts 
gewinns gemäß § 16 Abs. 1 des Ges. verbunden mit 
§ 17 Abs. 3 und 4 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 
1916 (nach 6 v. H. des eingezahlten Stammkapitals zu 
züglich des etwaigen Mehrbetrags wegen Borzugs 
dividende) ; 
M Pf. Hinzurechnung nach § 16 Abs. 1 des Ges. verbunden 
mit § 17 Abs. 5 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 
1916 und § 18 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen 
(6 v. H. der Vermehrung des Grund- oder Stamm 
kapitals im fünften Kriegsgeschäftsjahre zusammen 
M. auf die Zeit vom Tage der An- 
Zahlung bis zum Ende dieses Geschäftsjahrs). 
M Pf. Summe(Sp. 8 der Kriegsabgabe 1919 -- Steuerliste L). 
Strutz, Bermögenszuwachs und Kriegsabgabe. 34
	        
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