fullscreen: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Schneider 
Zu Spalte 1 der Aufstellung ist zu bemerken, daß insgesamt 6 Reichstarifklassen vorhanden 
sind, daneben bestehen in den einzelnen Orten noch Ortsklassen. Unter Berücksichtigung dieser 
beiden Größen kommt die Aufstellung zu 15 Tarifklassen, von denen 
Klasse I—III unter die Reichstarifklasse I, 
IV VI 2 05 HL, 
V I—1IX 2» 29 IL, 
—XI # »» IV, 
„XII 2 V und 
„ XIV—XV 02» » VI fallen. 
Wie aus Spalte 2 ersichtlich ist, ist entsprechend den einzelnen Tarifklassen eine verschie- 
dene Arbeitszeit für die Anfertigung eines Sakkoanzuges eingesetzt worden. Dabei ist zu bemerken, 
daß die in die Tarifklasse I eingesetzte Zahl von 72 Stunden durchschnittlich etwas zu hoch ist, 
Spalte 3 geht von einer Höchstzahl von 6 Gehilfen aus, da bei einer größeren Anzahl im 
allgemeinen angenommen werden kann, daß eine ordnungsmäßige Buchführung vorliegt. 
Ent der Meister in den niedrigeren Tarifklassen eine größere Anzahl Gehilfen, als 
in der Aufstellung angenommen ist, so ist der Umsatz entsprechend zu erhöhen. Dabei ist davon 
auszugehen, daß in der Tarifklasse XV bei dem alleinarbeitenden Meister der Verdienst nach dem 
niedrigsten Gesellenlohn von A% 0.56 errechnet ist. Für jeden Gesellen erhöht sich das 
nach Spalte 8 errechnete Einkommen um 15—325 %. Im Durchschnitt ist anzunehmen, daß ein 
Meister mit 5 Gesellen das doppelte Einkommen eines alleinarbeitenden Meisters hat. 
Werden vom Kunden Stoff und Zutaten geliefert, so beträgt das Einkommen beim allein- 
arbeitenden Meister (lediglich dieses kommt in solchen Fällen in der Praxis in Betracht) unge- 
fähr 72 % vom Umsatz. . 
Die Aufstellung berücksichtigt nicht den Umsatz und das Einkommen eines Flickschneiders. 
Hier ist das Einkommen im Verhältnis zum Umsatz am höchsten. 
Zur unproduktiven Tätigkeit des Meisters gehört nach der Aufstellung Zuschneiden, Verkauf 
ınd Buchführung. . 
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes 
Hannover vom 9. März 1927.) 
DJ, Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim), 
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach 
Kalkulationssätzen. 
Richtsatz in °% 
für den Nettogewinn 
50—70 
10—50 
35—40 
25—35 
20—25 
Alleinmeister. 
Meister mit 1—2 Gehilfen. 
Alleinmeister, 
Meister mit 1—2 Gehilfen, 
27 2” 3—4 ” 
(Vel. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.) 
LO. Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier). 
a) Landesfinanzamt. 
li. Verkauf mit Stoffen: %% 
Bis zu 6000.-— AM Umsatz ... + + + + 30 
„ 9000.— 24—27 
„ 12000.— 20—21 
„ 16000.— „ . 16—17 
» » 30000.— „ Be BB 
2, Anfertigung ohne Verkauf von Stoffen. 
Bis zu 2800.— A% Umsatz . . ++... 50 
”„ »» 3800.— „9 . . . 40 
„2 69900.— .... 35 
„2 8200.— . 23—24
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.