Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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548  Sachverzeichnis.  (Die  Zahlen  verweisen  auf  die  Seiten.)

Wohnung,  Begriff  58;  der  Besitzer  von
landwirtschaftlichen  Grundstücken,  Mietwert ­
  151.

Zahlung  von  Kapitalabfindungen  für  den
Verlust  der  Erwerbsfähigkeit,  Abzug
vom  Endvermögen  191,  210;  für  Unfall
oder  Tötung,  Abzug  vom  Endvermögen
191,  210.
Zahlungen  von  Fideikommißbesitzern,  Absetzung ­
  vom  Aktivvermögen  108;  auf
Grund  verttaglicher  Verpflichtung,  Hinzurechnung ­
  zum  Endvermögen  220,239.
Zahlungsfristen  für  die  Abgabe  274,  433;
Anweisung  im  Abgabebescheid  270,  272,
432.
Zahlungsunfähigkeit,  Bewertung  der
Schulden  beim  Gläubiger  106.
Zeicknung  von  Reichskriegsanleihe,  Voraussetzung ­
  für  die  Annahme  an  Zahlungs
  Statt  277,  280,  434;  Nachweis
478,  523.
Zeitungsverlagsrechte,  Vermögensbegnff

Ziegeleien  auf  Landgütern,  Bewertung
bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens

130.

Zinsenlauf  von  Reichskriegsanleihen  bei
Hingabe  an  Zahlungs  Statt  277,  280,
434.
Zinsfuß  für  zu  erstattende  Abgabebettäge
274,  276,  433;  für  gestundete  BZA.  274,

Zinsrückstände  aus  früheren  Wirtschaftsjahren, ­
  steuerbares  Vermögen  93.
Zubehör  von  Grundstücken,  Vermögensbegriff ­
  84.
Zugangslisten  der  Erhebungsbehörden
481,  525.

Zugeflossener  Kapitalbetrag  bei  Vermehrung ­
  des  Grund-  oder  Stammkapitals

397.
Zurücknahme  eines  Steuerbescheides,  Bestimmungen ­
  der  Reichsabgabenordnung
271.
Zusammenlegung  von  Wen,  Buchgewinn
378.
Zusammenrechnung  der  Einkommen  von
Ehegatten  352,  354;  der  Schulden  der
Ehegatten  108;  der  Verniögen  der  Ehegatten ­
  76;  von  Zuwendungen  227.
Zuschlag  zur  Kriegssteuer,  Erhebung  bzw.
Niederschlagung  493;  gestundete,  teilweise ­
  Entrichtung  419,  423;  wegen  verspäteter ­
  Abgabe  der  Steuererklärung
Zuständige  Aufsichtsbehörde  für  gebundenes
  Vermögen  257,  262;  Behörde  für
Veranlagung  und  Erhebung  der  Abgabe ­
  264,  265,  431,  443,  489.
Zustellung  des  Abgabebescheides  272.
Zuwachs  von  Anteilen  der  Abkömmlinge
am  Gesamtgut  190,  198;  am  inländischen ­
  Grund-  oder  Betriebsvermögen,
Abgabepflicht  51;  am  steuerbaren  Vermögen, ­
  Abgabepflicht  51;  des  Vermögens, ­
  Begriff  66,  67  ff.
Zuwendungen,  Abzug  vom  Endvermogen
190,  205;  gemeinnützige,  Freilassung
493;  Hinzurechnung  zum  Endvermögen
219  223.
Zwangsvergleich,  Forderungsnachlaß  von
Gläubigern  nichtabzugsfähig  vom  Endvermögen ­
  206.
Zweifelhafte  Forderungen  in  der  Bilanz

Zwischenzinsen,  Abzug  von  solchen  bet
Barzahlung  der  BZA.  vor  Ablauf  der
Zahlungsfristen  274,  275.
            
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