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548 Sachverzeichnis. (Die Zahlen verweisen auf die Seiten.)
Wohnung, Begriff 58; der Besitzer von
landwirtschaftlichen Grundstücken, Mietwert
151.
Zahlung von Kapitalabfindungen für den
Verlust der Erwerbsfähigkeit, Abzug
vom Endvermögen 191, 210; für Unfall
oder Tötung, Abzug vom Endvermögen
191, 210.
Zahlungen von Fideikommißbesitzern, Absetzung
vom Aktivvermögen 108; auf
Grund verttaglicher Verpflichtung, Hinzurechnung
zum Endvermögen 220,239.
Zahlungsfristen für die Abgabe 274, 433;
Anweisung im Abgabebescheid 270, 272,
432.
Zahlungsunfähigkeit, Bewertung der
Schulden beim Gläubiger 106.
Zeicknung von Reichskriegsanleihe, Voraussetzung
für die Annahme an Zahlungs
Statt 277, 280, 434; Nachweis
478, 523.
Zeitungsverlagsrechte, Vermögensbegnff
Ziegeleien auf Landgütern, Bewertung
bei Feststellung des Anfangsvermögens
130.
Zinsenlauf von Reichskriegsanleihen bei
Hingabe an Zahlungs Statt 277, 280,
434.
Zinsfuß für zu erstattende Abgabebettäge
274, 276, 433; für gestundete BZA. 274,
Zinsrückstände aus früheren Wirtschaftsjahren,
steuerbares Vermögen 93.
Zubehör von Grundstücken, Vermögensbegriff
84.
Zugangslisten der Erhebungsbehörden
481, 525.
Zugeflossener Kapitalbetrag bei Vermehrung
des Grund- oder Stammkapitals
397.
Zurücknahme eines Steuerbescheides, Bestimmungen
der Reichsabgabenordnung
271.
Zusammenlegung von Wen, Buchgewinn
378.
Zusammenrechnung der Einkommen von
Ehegatten 352, 354; der Schulden der
Ehegatten 108; der Verniögen der Ehegatten
76; von Zuwendungen 227.
Zuschlag zur Kriegssteuer, Erhebung bzw.
Niederschlagung 493; gestundete, teilweise
Entrichtung 419, 423; wegen verspäteter
Abgabe der Steuererklärung
Zuständige Aufsichtsbehörde für gebundenes
Vermögen 257, 262; Behörde für
Veranlagung und Erhebung der Abgabe
264, 265, 431, 443, 489.
Zustellung des Abgabebescheides 272.
Zuwachs von Anteilen der Abkömmlinge
am Gesamtgut 190, 198; am inländischen
Grund- oder Betriebsvermögen,
Abgabepflicht 51; am steuerbaren Vermögen,
Abgabepflicht 51; des Vermögens,
Begriff 66, 67 ff.
Zuwendungen, Abzug vom Endvermogen
190, 205; gemeinnützige, Freilassung
493; Hinzurechnung zum Endvermögen
219 223.
Zwangsvergleich, Forderungsnachlaß von
Gläubigern nichtabzugsfähig vom Endvermögen
206.
Zweifelhafte Forderungen in der Bilanz
Zwischenzinsen, Abzug von solchen bet
Barzahlung der BZA. vor Ablauf der
Zahlungsfristen 274, 275.