thumbs: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

stellenden Umfange. Der Inhalt der Leistung wird von den 
einzelnen Schriftstellern verschieden aufgefasst. Nach den 
meisten sozialistischen Theoretikern bezieht sich der Inhalt des 
Rechtsanspruches auf die Gewährung von unqualificirter, ge- 
meiner Arbeit, In diesem Falle kann man vom Recht auf 
gemeine Arbeit (droit au travail) sprechen. Nach an- 
dern Schriftstellern aber (Proudhon und Louis Blanc) ist der 
Rechtsanspruch auf die Gewährung von Arbeit in dem vom 
Arbeitslosen erlernten Berufe gerichtet — Recht auf Be- 
rufsarbeit (droit au travail professionel). Bei dieser 
Gestaltung des Rechts auf Arbeit befinden sich die Produktions- 
mittel, sowie die benutzbaren Sachen im Besitze der Gesammt- 
heit (Staat, Gemeinde), für deren Rechnung der Betrieb durch 
den Berechtigten erfolgt (Recht auf Berufsarbeit für 
Rechnung der Gesammtheit). Es ist allerdings noch 
eine andere Form des Rechts auf Berufsarbeit denkbar, wo- 
nach die (GGgesammtheit die in ihrem Besitze befindlichen Pro- 
duktionsmittel einzelnen Personen oder ganzen Arbeiterasso- 
ziationen zuweist, die sie sodann für eigene Rechnung aus- 
5euten. Man könnte diesen Anspruch als Recht auf Be- 
rufsarbeit für eigene Rechnung bezeichnen. Strenge 
genommen, liegt aber hier kein eigentliches Recht auf Berufs- 
arbeit, sondern vielmehr ein Anspruch auf Gewährung von 
Oroduktionsmitteln zur Arbeit vor. Diese zweite uneigentliche 
Form des Rechts auf Berufsarbeit fällt aber bereits ausserhalb 
des Rahmens dieser Studie, weshalb ich sie hier nicht weiter 
5erücksichtige. 
Bei einer wirtschaftlichen Ordnung, die sich die Durch- 
führung des Rechts auf Berufsarbeit für Rechnung der Ge- 
sammtheit zum Ziele setzt, müsste diese für jeden industriellen 
und landwirtschaftlichen Betrieb grosse Betriebsstätten errichten 
und die Arbeitslosen in diesen Staatswerkstätten beschäftigen. 
Damit würde das Staatseigentum in grösserem Umfange be- 
gründet, Wenn auch daneben das Privateigentum bestehen 
könnte, so läge dessen allmälige Verdrängung durch das 
Staatseigentum in der inneren Consequenz eines solchen Sy- 
stems. Die Individualwirtschaften würden mit der Zeit immer 
seltener werden, und die ganze wirtschaftliche Ordnung erhielte 
eine starke Tendenz zum Staatssozialismus. Man kann daher 
mit ziemlicher Sicherheit vorhersagen, dass die Anerkennung 
des Rechts auf Berufsarbeit .das private Grund- und Kapital-
	        
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