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„Normal-Arbeitstag", b. h. „die zur Vollbringung der nothwendigen Gesellschafts
arbeit nothwendige Arbeitszeit des Individuums, muß (natürlich) mit der stei
genden Productivität der Arbeit (durch verbesserte Maschinen, wirthschaft-
lichern Betrieb, größere Concentrirung der Production rc.) beständig ab
nehmen," so daß es recht wohl beider allgemeinen Arbeitspflicht und
den sich steigernden Fortschritten der Production begreiflich ist, wenn die
Socialisten (z. B. Bebel in seiner Schrift: „die Frau in Vergangenheit, Gegen
wart und Zukunft") einen zwei- oder dreistiindigen „Normal-Arbeitstag" in
Aussicht stellen. Dieselben vergessen nur, erstens, die in gleicher Weise wachsende
Volks Vermehrung und die damit steigenden Schwierigkeiten der Ernährung,
und, zweitens, die mit der Cultur steigenden Gesellschaftsbedürfnisse
mit in Rechnung zu ziehen.
„In einer geordneten, auf Gerechtigkeit gegründeten Gesellschaft", wie der
Zukunftsstaat es sein soll, „wird die nothwendige Gesellschaftsarbeit und deren
Ertrag (natürlich) gleichmäßig vertheilt", und so wird der Normal-Arbeitstag
der Maßstab, wie der Arbeitsleistung, so auch des Arbeitsertrages. Da
die Arbeit gemäß der socialistischen Auffassung „allein die Quelle" und der Maß
stab aller wirthschaftlichen Werthe und Güter ist, so bildet der
„Normalarbeitstag" im socialistischen Zuknnftsstaat überhaupt die Einheit, der
Werthmesser aller wirthschnftlichen Güter — das „Geld" des Zukunftsstaates.
Der Staat gibt die Werthzeichen, auf „Normalarbeitstage" lautend, aus; jeder
Biirger wird mit diesen Werthzeichen vom Staate, dem einzigen großen Arbeit
geber, „ausgelöhnt", anderseits kann derselbe jederzeit gegen diese Werthzcichen
in den Staatsmagazinen ein entsprechendes Quantum Arbeitsprodncte („Waaren")
jeder Art eintauschen, „kaufen". — Offenbar hat der „Normal-Arbeitstag" in
diesem Sinne die socialistische Gesellschafts- und Staats-Ordnung
zur Voraussetzung.
Rodbertus steht auf dem Boden der bestehenden Gesellschafts-Ordnung,
will aber auch den Normal-Arbeitstag zur Grundlage des Normallohnes erheben,
und so zum Hebel der Lösung der Arbeiterfrage auch im Rahmen der heutigen
Gesellschafts- und Eigenthums-Ordnung machen.
„Soll ein normaler Arbeitstag," so führt Rodbertus aus, „diese Aufgabe
erfüllen, so müssen zu der Beschränkung des Arbeitstages auf eine bestimmte
Anzahl von Zeitstunden (freilich) noch einige andere Bedingungen hinzukommen."
Zunächst darf der normale Arbeitstag nicht bloß nach Zeit, sondern
muß außerdem noch nach Werk normirt werden.
„Und das würde so geschehen müssen:
„Nachdem der normale Zeitarbeitstag in jedem Gewerk resp. zu 6, 8, 10 oder 1%
Zeitstunden (je nach der Schwere der Arbeit rc.) festgestellt worden, niuß auch noch in jedem
Gewerk:
das normale Arbeitswerk solchen Zeitarbcitstages festgesetzt werden, d. h. mutz
diejenige Quantität Werk oder Leistung normirt werden, die ein mittlerer Arbeiter, bei
mittlerer Geschicklichkeit und mittleren! Fleiß, während eines solchen Zeitarbeitstages iu
seinem Gewerbe zu liefern im Stande ist. Diese Quantität Werk oder Leistung repräsen-
tirte in jedem Gewerk das gleiche normale Arbeitswerk eines normalen Zeitarbeits
tages und constituirte damit auch in jedem Gewerk: