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Es wurde [Hon erwähnt, dak im allgemeinen die Loskaufszahluns
gen, die die Bauern den SGutsbejigern zu 3Zahlen Hatten, bei der
Bauernbefreiung überaus hoch, in vielen Fällen zu hoc) im DVer-Hältnis
zum Werte des ihnen überlaffenen Landes feitgefeßt worden
waren. Durd) die Wblöjungsfummen, die der Staat den Bauern vor-[HoB
und den Gutsbejikern in Form von Staats[Huldidheinen einhändigte,
erhielten bdieje, die ihre Güter bisher falt ganz ohne Verwendung
von Betriebskapital und auf naturalwirt|dhaftliHer Grundlage bewirt-[Haftet
Hatten, plößlid beträchtlidHe Kapitalien in die Hände. Diele
hätten dem SGutsbejigerftand audy die Aufgabe, vor die er fidH nad
der Bauernbefreiung geftellt fah, nämligH die Produktion auf einer
ganz neuen, geldwirt/qHaftliden Baljis aufzubauen, zu erfüllen ermöglicht.
Wber die ruflijden Gutsbefiker verltanden es nicht, den AUnfordetungen
der neuen Zeit gerecht zu werden; insbefondere gelang es nidht,
eine Löfung für die Jofort in fHarfer Form auftretende Landarbeiterfrage
zu finden. Die Folge war ein ununterbrodener Rüdgang des
Sroßgrundbelikes, fowohl nad dem Umfange als aud) wirt|Hhaftlidh,
und dieje Entwidlung Konnte audh dur) die zu feiner Unterfjtüßung
ge[haffene Wdelsagrarbank nidht aufgehoben werden. Es fei hier übrigens
darauf furz Hingewiefen, daß der ruflijdhe GutsbefiHer in der
Negel einen ganz anderen Iypus darftellte als der deutjdhe. Während
leßterer mit feinem Lande verwachfen ijt, ihm feine ganze Arbeits»
Fraft widmet, [ah der ruffildhe Gutsbefiker fein Land als nichts anderes
als feine Rentenquelle an. Er lebte gewöhnlid in der Stadt, wo er
jeine Befdhäftigung als Beamter oder au als Offizier Hatte und
überließ die Bewirt/Haftung Jeines Gutes einem Verwalter, deffen
Hauptaufgabe darin beftand, feinem Herrn Jahr für Jahr möglichijt
große Geldmittel zur Verfügung zu jtellen. Eine mit dem Grund»
bejig verbundene foziale VerpflidHtung wurde falt nirgends anerkannt.
Schon häufig wurde vom Gutsbeliker aud) der fehr bequeme Weg
be[dhritten, das ganze Gut in Meinen Stüden den Bauern zu verpadten.
Es liegt auf der Hand, daH der Grokgrundbefig unter [oldhen
Verhältnijjen feiner Aufgabe, ein Iulturförderndes Element im Staate
zu bilden, nicht gerecht werden Konnte. Wenn der Stand der Iandwirt/dHaftlidHen
Kultur auf den Gütern aud) in der Regel bedeutend
höher war als auf dem bäuerliden Grundbefig, jo war doch auch hier
don einer rationelen Bewirt/Haftung im modernen Sinne nur wenig
zu [püren, und die Folge diejer Zujtände waren die nach weiteuropäi-{hen
Begriffen erftaunlidh geringen Erträge der ruflijdhen Landwirt[dhaft.
Neben der Landwirt[Haft bildet das Hausgewerbe in Grokrukland
eine wichtige Erwerbsquelle der Bevölkerung. Der geringe Umfang
der Seelenanteile am Gemeindelande macht es den meilten Bauern
unmöalid, ihre volle Arbeitsiraft der Landwirtichaft zu widmen. Auch