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befondere in den Mevolutionsjahren 1904/5 (Hier freilid zum Teil
night auf wirt/Haftlidher, fondern auf politijdHer Grundlage) eine neue
große Welle von Bauernrevolten den Staatsorganismus zu erfchüttern
drohte, entfdhloß fih die Megierung endlid zu durchgreifenden Res
formen. = | 146
Dur den Kaijerliden Ufkas vom 22. November 1906 über die
Auflöfung der Mir wurde die vom Minijterpräfidenten Stolypin durdgeführte
rujlifhe Agrarreform eingeleitet und dur das Gejeg vom
27, Kuni 1910 endgültig durdgeführt. Doc [Hon vorher Hatte die
Regierung fiH zu verfdhiedenen Erleichterungen der unerträglid) gewordenen
Lage der Bauern verjtehenm müfjfen. Mehrfad) jHon waren
die rielig angewadfenen Rüdjtände an Steuern und Loskaufszahlungen
ganz oder teilweije erlafjen worden. Mährend des japanifden
Krieges wurde dur den Ufkas vom 25. März 1904 die Solidarhaftung
der Mirmitglieder aufgehoben. Eine gewaltige Erleichterung
für die Bauernidhaft bildete der dur das Gefekg vom 16. November
1905 fejtgefeßte Erlak aller früheren Bor[Hülje und des gefamten
Reftes der Loskaufszahlungen vom 1. Ianıar 1907 ab. Im Yahre
1906 wurden rund 9 Millionen Dekjatinen an Arons- und Apanagen-{and
zur Anfiedlung von Bauern zur Verfügung geltellt, im diefen
SYahren gleichfalls Erleidterungen für die Wuswanderung nad) Sibirien
gelhaffen. Diele ganze Entwidlung fand ihHren Abfhluß durch das
GejeB vom 27. Juni 1910, das das Recht eines jeden Hofswirtes
feitfeßte, jederzeit aus der Feldgemeinjdhaft auszu[heiden und die ZUteilung
feines Anteils am Gemeindeland als fein freies VBrivateiqentum
3u verlangen.
Mit groker Energie wurde die Durchführung der Agrarreform in
Angriff genommen. In allen Gouvernements und Kreijen wurden
Landordnungskommiffionen eingerichtet, denen die Aufgabe zufiel, die
praktilden Arbeiten zur Berwirklidhung der dur die GefeHgebung vorgezeidhneten
Richtlinien durchzuführen. Es waren nicht nur die bejtehenden
Beligverhältniffe genau abzumeljen, fondern es follte aud) die [Hädlide
Gemengelage gleichzeitig aufgehoben und möglichjt arrondierte
Einzelhöfe gefhaffen werden. Ferner ging das Beftreben dahin, nad
Möglichkeit den Übergang von der Dorfliedlung, die in den großrulfilgen
Gebieten vorherrihte, zur Einzelhoffiedlung durhzujegen.
Dieles war eine Frage von größter Wichtigkeit, da HierdurdH nidt
nur wefentlidje Betriebsvorteile erreicht werden konnten, fondern auch
der Feuergefahr in den rullijidHen Dörfern entgegengetreten werden
jollte. Die Brandihäden, die alljährliH eine große Anzahl ruflildher
Dörfer bis auf das lebte Haus vernichten, fügen der ruflifden Wirte
Ihaft alljährlid einen riefigen Schaden zu. Diefe Bemühungen hatten
freilich im arokrufliigen Gebiete nur wenig Erfolg, wohl in der Haupt»