Full text: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

$ 7. Louis Blanc. 
Im vorigen Abschnitte wurden die ersten Massregeln der 
provis. Regierung .zu gunsten der arbeitenden Klassen ge- 
schildert. Dass man damit von einer Anerkennung des Rechts 
auf Arbeit noch sehr weit entfernt war, bedarf wohl keiner 
Erwähnung. Allein Louis Blanc legte am 20. März der Ver- 
sammlung des Luxembourg *), die übrigens vollständig unter 
seinem Einflusse stand, ein Programm *) (Projet d’organisation 
du travail) vor, welches das Recht auf Berufsarbeit (droit 
au travail professionel) verwirklichen sollte, Louis Blanc dachte 
sich sein Staatsideal folgendermassen : 
Der Staat solle vorerst die Unternehmungen der sich in 
unglücklichen Verhältnisssen befindlichen Geschäftsinhaber, die 
also sicher zu einem gütlichen Uebereinkommen bereit wären 
einlösen, und sie durch verzinsliche Obligationen, hypothecirt 
auf den Wert der überlassenen Unternehmungen und rückzalbar 
durch jährliche Abtragungen oder durch Amortisation, ent- 
schädigen. Mit beneidenswertem Optimismus nimmt Louis Blanc 
an. dass diese Betriebe einen Reingewinn abwerfen würden, 
1) Der Generalsekretär der Commission de Gouvernement pour les tra- 
vailleurs, Francois Vidal, sowie Pecqueur wurden beauftragt, die 
hauptsächlichsten Ergebnisse der Beratungen des Luxembourg in einem Be- 
‚richte zusammenzufassen, (Abgedruckt bei Girardin a. a. O. p. 127 ff.) Die 
Vorschläge des Luxembourg sollten übrigens auch in das der Nationalver- 
sammlung vorzulegende Expose aufgenommen werden, doch unterblieb dies, 
weil die Commission früher aufgelöst wurde. Vidal hat diese Vorschläge in 
seinem Buche Vivre en travaillant, Paris 1848 eingehend dargelegt. . 
2) Siehe dieses bei Girardin a. a O. p. 67 ff, Kine deutsche Über- 
setzung bei Stein, Die sozialistischen Bewegungen etc. a. a. O. p. 44. Vgl. 
auch  Donis Blane, Le Socialisme, droit au travail, Reponse ä M. Thiers, 
Paris 1848. pn. 56 ft.
	        
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