$ 7. Louis Blanc.
Im vorigen Abschnitte wurden die ersten Massregeln der
provis. Regierung .zu gunsten der arbeitenden Klassen ge-
schildert. Dass man damit von einer Anerkennung des Rechts
auf Arbeit noch sehr weit entfernt war, bedarf wohl keiner
Erwähnung. Allein Louis Blanc legte am 20. März der Ver-
sammlung des Luxembourg *), die übrigens vollständig unter
seinem Einflusse stand, ein Programm *) (Projet d’organisation
du travail) vor, welches das Recht auf Berufsarbeit (droit
au travail professionel) verwirklichen sollte, Louis Blanc dachte
sich sein Staatsideal folgendermassen :
Der Staat solle vorerst die Unternehmungen der sich in
unglücklichen Verhältnisssen befindlichen Geschäftsinhaber, die
also sicher zu einem gütlichen Uebereinkommen bereit wären
einlösen, und sie durch verzinsliche Obligationen, hypothecirt
auf den Wert der überlassenen Unternehmungen und rückzalbar
durch jährliche Abtragungen oder durch Amortisation, ent-
schädigen. Mit beneidenswertem Optimismus nimmt Louis Blanc
an. dass diese Betriebe einen Reingewinn abwerfen würden,
1) Der Generalsekretär der Commission de Gouvernement pour les tra-
vailleurs, Francois Vidal, sowie Pecqueur wurden beauftragt, die
hauptsächlichsten Ergebnisse der Beratungen des Luxembourg in einem Be-
‚richte zusammenzufassen, (Abgedruckt bei Girardin a. a. O. p. 127 ff.) Die
Vorschläge des Luxembourg sollten übrigens auch in das der Nationalver-
sammlung vorzulegende Expose aufgenommen werden, doch unterblieb dies,
weil die Commission früher aufgelöst wurde. Vidal hat diese Vorschläge in
seinem Buche Vivre en travaillant, Paris 1848 eingehend dargelegt. .
2) Siehe dieses bei Girardin a. a O. p. 67 ff, Kine deutsche Über-
setzung bei Stein, Die sozialistischen Bewegungen etc. a. a. O. p. 44. Vgl.
auch Donis Blane, Le Socialisme, droit au travail, Reponse ä M. Thiers,
Paris 1848. pn. 56 ft.