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während eine längere Arbeitszeit nur eine geringere An-
spannung der Arbeitskraft gestattet. Diese Möglichkeit
wird ferner meist Notwendigkeit, da aus Gründen des Aus-
gleichs der finanziellen Belastung infolge der Neuregelung
eine volle Ausnutzung der Leistungsfähigkeit des Einzelnen
geboten ist, die zur Einsparung von Arbeitern drängt, etwa
in der Weise, daß die Funktionen von drei Arbeitern jetzt
von zweien ausgeführt werden. So war die Betriebsleitung
des untersuchten Hochofenbetriebes, als sie im Frühjahr
1925 vor die Notwendigkeit des Übergangs zum Drei-
schichtensystem gestellt wurde, bestrebt, mit einer gleich
starken Belegschaft auch bei verkürzter Arbeitszeit aus-
zukommen.
Nach dem Schema, das jenes Geflecht von Ursachen
und Wirkungen der Arbeitsbedingungen darstellte (vgl.
S. 52), wird deutlich, wie der Arbeitswille vom Ernährungs-
und Ermüdungszustand beeinflußt wird und dieser wiederum
von den Lohnverhältnissen abhängig ist. In Rücksicht auf
diese Zusammenhänge war die Betriebsleitung auch gewillt,
durch höhere Lohnsätze die Möglichkeit zu stärkeren
Leistungsanforderungen noch zu unterstützen und im Wege
technisch vernünftiger Betriebsführung zu einer Einsparung
von Arbeitern zu gelangen. Es würde gleichfalls über den
Rahmen unseres Themas hinausführen, die Prinzipien solcher
rationellen Betriebsführung im einzelnen zu entwickeln,
die etwa im Hochofenbetriebe für die Gestaltung des Ar-
beitsvollzuges zur Anwendung kommen könnten. Es sei
hier nur auf die Darstellung des Tatbestandes der „Arbeit“
im Hochofenbetriebe verwiesen, deren betriebsgemäße Auf-
fassung anläßlich der Kritik der Zeitstudien bereits als
Voraussetzung für diese Art der Betriebsführung gekenn-
zeichnet wurde (siehe S. 17 ff.).