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Deutsches Reich.
German Empire.
Seite 1.
Volkszählung vom 1. Dezember 1910
(Census of Population taken on December l st 1910)
im hamburgischen Staate.
(in the State of Hamburg.)
Schiffsbogen. Benennung des Liegeplatzes (Hafen, Kanal):
Return for Ships.
Zählbezirk, Nr.:
Nr. in der Kontrolliste:
1. Name (ev. Nr.) des Schiffes:
(Name of Ship)
2. Gattung des Schiffes (ob Dampfschiff, Vollschiff, Kahn, Ewer usw.j:
Class of Ship (Steamer, Sailing Ship, Barge, Ligliter etc.)
3. Flagge (Nationalität des Schiffes):
(Nationality of Ship)
4. Heimatshafen des Schiffes:
(Port of registry of Ship)
Das Statistische Bureau fordert hiermit unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Senates
vom 16. September 1910, betreffend die Ausführung der allgemeinen Volkszählung, die Schiffsführer auf, die
auf diesem Formulare enthaltenen Fragen genau und gewissenhaft zu beantworten.
Jede Person, Schiffsmannschaft wie Passagiere, welche die Nacht vom 30. November zum 1. Dezember
an Bord des Schiffes zugebracht hat, ist in den oberen Teil A der Seiten 2 und 3 dieses Formulars auf
zunehmen, während diejenigen zur Besatzung des Schiffes gehörenden Personen, die in der bezeichneten
Nacht nicht an Bord des Schiffes gewesen sind, in dem unteren Teil B aufzuführen sind.
Sind in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember auf dem Schiffe Geburten oder Sterbefälle
vorgekommen, so entscheidet die Mitternacht über deren Aufnahme; es sind also die vor 12 Uhr Geborenen
sowie die nach 12 Uhr Gestorbenen aufzunehmen.
In Spalte 10 ist die Stellung, die die betreffende Person auf dem Schiffe einnimmt, so genau als
möglich zu bezeichnen, z. B. Kapitän, Steuermann, Matrose, Schiffsjunge, Maschinist, Heizer, Steward,
Passagier, Auswanderer. Die Frage nach dem Beruf (Spalte 11) ist nur für die Passagiere und Aus-
wanderer zu beantworten, für die Schiffsbesatzung geht der Beruf bereits aus der Spalte 10 hervor.
Die Spalten 6 und 12 bleiben für die fremden Schiffsbewohner unbeantwortet.
Das Formular ist am Morgen des 1. Dezember ausgefüllt zum Abholen bereit zu halten. Bei Aus
füllung des Formulares haben die Schiffsführer sich zu vergewissern, daß keine bei der Zählung an Bord
befindliche Person übergangen ist.
Die Zähler sind angewiesen, bei Zweifeln über die Ausfüllung des Formulares Auskunft zu erteilen
oder nach mündlichen Angaben des Schiffsführers bzw. dessen Stellvertreters die Eintragungen auszuführen.
Die Richtigkeit der Angaben hat der Schiffsführer durch seine Unterschrift zu bescheinigen.
Die Richtigkeit der Angaben dieses Formulares bescheinigt
(I declare the particulars given in this Return to be true according to the best of my Imoivledge and belief)
Hamburg, den Dezember j igiQ Unterschrift:
the of DecemberI ' (Signature)
(Schiffer, Kapitän, Shipmaster usw.)