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der Börse oder im Kontor, Eisenhandel auf dem Eisen-Großmarkte
oder auf dem Eisen-Kleinmarkte, Handel auf dem
Weltmärkte, dem innern, dem örtlichen Markte, der zwar
immer „Handel" bleibt, aber stets auf verschiedener Stufe
der Wirtschaft ist.
Die Betrachtung dieser Verhältnisse in der Volkswirtschaftslehre,
die noch niemals planmäßig in Angriff genommen
worden ist, soll der Gegenstand der folgenden Ausführungen sein.
2. Abschnitt:
Die Teilganzen der Volkswirtschaft und ihre
Vorrangverhältnisse.
Die erste Frage, die wir nach dem Obigen zu erörtern haben,
lautet: Welches sind die Teilganzen der Wirtschaft und in
welchem Vorrangverhältnisse stehen sie untereinander?
In meinem Buche „Das Fundament der Volkswirtschaftslehre",
habe ich die reinen Teilganzen aller Wirtschaft (d. h.
der Wirtschaft jeder Stufe) bereits dargelegt. Ich habe sie
dort als „Gemeinsamkeitsreife", „Vorreife" und „Hervorbringungsreife"
näher bestimmt.
Die Gemeinsamkeitsreife besteht aus jenen
Leistungen, die von allen zum Gebrauch für alle hergestellt
werden, aus Leistungen also, die ein Wirtschaftsmittel für
die wirtschaftlichen Handlungen (und zwar schöpferischer Art)
bilden; entscheidend ist dann die folgende Bestimmung:
erst durch den notwendigen All-Gebrauch dieser Wirtschaftsmittel
werden die wirtschaftlichen Handlungen
der Einzelnen in das Ganze der Wirtschaft
eingegliedert. Beispiele für Gemeinsamkeitsreife
sind: Marktordnung, Steuerwesen, Jollwesen, Recht,