Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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Gemeinsamkeitsreife  ist  vor  Hervorbringungsreife,  weil
jede  einzelne  Wirtschaftshandlung  nur  als  Glied  möglich
ist.  Dies  ist  die  letzte  und  einfachste  Begründung  des  Satzes!
Wollte  man  dagegen  sagen,  daß  das  jeweils  ausgegliederte
Wirtschaftsganze  doch  auf  die  Handlungen  der  Einzelnen  angewiesen ­
  ist,  so  wäre  das  kein  Einwand.  Denn  diese  Handlung
kann  stets  nur  als  eine  sich  eingliedernde  Wirtschaft
werden,  und  die  jeweils  das  Handeln  setzende  Kraft  ist
daher  schon  keine  eigentlich  „subjektive"  mehr,  sondern  entstammt ­
  dem  Eigenleben  des  Wirtschaftsgliedes,  nämlich  dem
„Eigenleben"  dessen,  was  nur  darum  schon  (als  Eigenleben)
ist,  weil  es  in  anderen  Ganzheiten  bereits  Glied  ward;  das
heißt  also:  der  Einzelne  ist  nicht  mehr  Subjekt  (autark,  selbstwüchsig, ­
  einzelhaft,  selbstsetzend),  sondern  Glied.  Dem  kann
auch  nicht  anders  sein.  Denn  da  das  Ganze  vor  dem  Teil  ist,
so  ist  die  Wirtschaftshandlung  des  Einzelnen  in  dem  Sinne  eine
Tat  der  Ganzheit,  als  sie  durch  und  durch  gliedhaft  sein  muß,
um  überhaupt  entstehen,  um  überhaupt  wirtschaftliche  Wirklichkeit ­
  erlangen  zu  können.  Auch  wenn  diese  Wirtschaftshandlung ­
  zugleich  eine  umgliedernde  (das  Ganze  umbildende)  Art
hat,  ist  sie  doch  nur,  sofern  das  Ganze  in  ihr  lebt.  Denn  nur
dadurch,  daß  das  Ganze  im  Einzelnen  enthalten  ist,  wird  dieses
Einzelne  zum  Gliede.
Gegenüber  diesem  Gedankengange  könnte  sich  der  Einwand
erheben,  die  Wirtschaft  sei  doch  um  der  Zielerreichung  willen
da,  zuletzt  also  um  der  Genußreife  willen,  das  Kapital  höherer
Ordnung  sei  darum  zuletzt  nur  ein  Hilfsmittel  der  in  der  Genußreife ­
  gipfelnden  Wirtschaft  und  könne  daher  nicht  den  Vorrang ­
  haben,  vielmehr  müßte  Genußreife  vor  Gemeinsamkeitsreife ­
  sein.  —  Dieser  Einwand  ist  darum  falsch,  weil,  wie  immer
wieder  zu  sagen,  der  Genußreife-Akt  wie  jeder  andere  Wirtschaftsakt ­
  nur  gliedhaft  möglich  ist,  das  Ganze,  in  das  er  sich
eingliedern  soll,  daher  schon  früher  da  sein  muß,  die  Gemein-
            
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